Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Anhörung zu einer Änderung der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel eröffnet. Auf Verpackungen von Lebensmitteln soll neu der Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" platziert werden können. Zum Entwurf können interessierte Kreise bis zum 31. März 2014 ihre Vorschläge einbringen. Was halten Sie davon, liebe Leserinnen und Leser? Diskutieren Sie mit und stimmen Sie ab.
Neu könnte künftig mit dem Hinweis „Verzicht auf Futtermittel aus gentechnisch veränderten Sojabohnen und Mais“ geworben werden, auch wenn Futtermittelzusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen eingesetzt werden, schreibt das EDI am Dienstag in einem Communiqué. Heute dürfen Lebensmittel mit dem Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt" versehen werden, wenn im gesamten Herstellungsprozess, einschliesslich Fütterung und Verarbeitung, auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verzichtet wurde.
Mehrleistung ausweisen
Momentan setzen die Schweizer Tierproduzenten keine Futtermittel aus GV-Pflanzen ein. Futtermittelzusatzstoffen, beispielsweise Vitamine, werden aber teilweise aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt. Damit sind Lebensmittel nicht "ohne Gentechnik hergestellt" und dürfen auch nicht so gekennzeichnet werden, schreibt das EDI.
Landwirtschaftliche Kreise, insbesondere der Schweizer Bauernverband, machen aber geltend, dass der Verzicht auf GV-Futterpflanzen für Schweizer Produzenten zu deutlichen Mehrkosten führe. Deshalb fordern sie, dass die geltenden strengen Vorgaben zur Kennzeichnung geändert werden. So könne die Mehrleistung auf der Verpackung angegeben werden, heisst es weiter.
Differenzierte Kennzeichnung
Der Verordnungsvorschlag sieht nun vor, die Regelungen zur Kennzeichnung zu differenzieren, ohne jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz vor Missbrauch und vor Täuschung aufzuweichen. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs soll künftig mit dem Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" auf den teilweisen Verzicht auf die Gentechnik hingewiesen werden können. Der Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt" (vollständiger Verzicht auf Gentechnik) soll weiter bestehen bleiben.
Bei den Zutaten soll der Mindestanteil im Lebensmittel und die Aufmachung der Hinweise geregelt werden. Mit den neuen Regelungen sollen missbräuchliche und täuschende Verwendungen der Hinweise verhindert werden, hebt das EDI hervor. Zum Entwurf der Änderung der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel sind Stellungnahmen bis am 31. März 2014 möglich.