Vogelgrippe: Massnahmen aufgehoben

Der Bund hat die Massnahmen gegen die Vogelgrippe aufgehoben. Die Gefahr einer Einschleppung durch Zugvögel habe sich verringert, da diese ihre Sommerquartiere grösstenteils schon erreicht hätten.

Die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels würden deshalb am Freitag ausser Kraft gesetzt, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mit. Die Seuchenlage habe sich beruhigt und eine Ausbreitung der Krankheit habe verhindert werden können.

Hüntwangen und Bern

In der Schweiz trat die Vogelgrippe nur bei einzelnen Vögeln auf: In einem Zürcher Hobby-Geflügelbetrieb im Hüntwangen ZH, bei einem verstorbenen Graureiher und einem Pelikan im Tierpark Bern und bei einer toten Möwe bei Schaffhausen.

Die Vogelgrippe grassierte in diesem Winter in fast allen Ländern Europas. Der Höhepunkt der Epidemie wurde in der zweiten Januarwoche erreicht, seither sei die Anzahl Fälle rückläufig.

Nach dem Fall in Hüntwangen hatte der Bund im November entlang der grossen Gewässer des Mittellandes sowie entlang der Aare Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingeführt, um zu verhindern, dass Geflügel in Kontakt mit Wildvögeln kommen.

Weiterhin vorsichtig bleiben

Unter anderem durften Tiere nur in Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich waren. Auslaufflächen mussten mit Netzen abgedeckt werden. War das nicht möglich, durfte das Geflügel nicht ins Freie gelassen werden.

Obwohl eine Ansteckungen von Menschen «äusserst unwahrscheinlich» sei, ruft das BLV auch weiterhin zu gewissen Vorsichtsmassnahmen auf: Kadaver von Wildvögeln sollten nicht berührt und der Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet werden.

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