Wallis: 17 Wölfe seit Anfang Dezember geschossen

Der Kanton Wallis hat seit der Eröffnung der aktiven Jagd auf den Wolf am 1. Dezember bereits die Hälfe seines Abschussziels erreicht. Innerhalb von 18 Tagen wurden 17 Wölfe getötet.

sda |

Die Dienststelle für Jagd-, Fischerei- und Wildtiere zeigte sich mit diesem Ergebnis «zufrieden», wie sie am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Im November hatte der Staatsrat erklärt, die Operation werde ein «grosser Erfolg», wenn es dem Kanton gelinge, in den nächsten zwei Monaten «zwischen zehn und 15» Wölfe zu erlegen. Mit 17 getöteten Tieren hat der Kanton nun bereits innerhalb von knapp drei Wochen die Hälfe der Wölfe abgeschossen, die er im Visier hatte.

«Überraschungseffekt»

Sieben Wölfe wurden gemäss Zählung des Kantons vom Montag aus dem Augstbord-Rudel und weitere sieben aus dem Eringer-Rudel getötet. Zwei Wölfe stammten aus dem Nanz-Rudel und einer aus dem Toules-Rudel. 14 Tiere wurden dabei von professionellen Wildhütern erlegt, drei von Jägern, die über eine Spezialbewilligung verfügten.

Der «Überraschungseffekt» habe bei diesem Ergebnis sicherlich eine Rolle gespielt, insbesondere bei den ersten Abschüssen», sagte der Chef der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, Nicolas Bourquin, auf Anfrage zu Keystone-SDA. Er hob auch «den grossen Einsatz der Leute hervor, die jede Nacht draussen waren».

Mehrheitlich Jungtiere geschossen

Der Erfolg der Abschüsse sei «multifaktoriell», präzisierte Bourquin. Er hänge von den Schneeverhältnissen, der Nähe von Strassen, den Bewegungen der Beutetiere des Wolfs wie Hirsche oder dem Vorhandensein von eidgenössischen Jagdbanngebieten ab, in denen der Abschuss verboten ist.

Der Chef der Jagdbehörde hielt zudem fest, dass von den 17 getöteten Wölfen 13 Jungtiere und vier erwachsene Tiere gewesen seien. Dies entspreche den Empfehlungen des Bundes, zuerst auf den Nachwuchs zu zielen.

Aufschub für drei Rudel

Der Bundesrat hatte am 1. November den ersten Teil der Änderung des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt. Damit erhielten die Kantone die Möglichkeit, bereits im Dezember und Januar «präventive Regulierungsabschüsse» vorzunehmen, sofern sie die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (Baf) erhielten.

Das Wallis bekam die Erlaubnis, in diesen zwei Monaten mehr als die Hälfte der 13 Rudel, die sich auf seinem Territorium bewegen, zu töten, also mindestens 34 von rund hundert Wölfen. Ins Visier genommen wurden die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais.

Anfang letzter Woche blockierte das Bundesverwaltungsgericht allerdings die «präventive Tötung» der drei Rudel Les Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables aufgrund einer Beschwerde mehrerer Umweltorganisationen. Diese sind der Auffassung, dass der Bund und die Kantone den «Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die wichtige Rolle, die das Raubtier im Waldökosystem spielt», missachten. Das Bafu hat unterdessen die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung beim Bundesverwaltungsgericht beantragt.

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