Was tun, wenn Fahrende parken?

In der Schweiz und auch im Kanton Bern sind aktuell diverse Gruppen von Fahrenden unterwegs. Was können Bauernfamilien tun, wenn Fahrende ihr Land ungefragt belegen, oder im besseren Fall um eine Belegung anfragen?

In der Schweiz und auch im Kanton Bern sind aktuell diverse Gruppen von Fahrenden unterwegs. Was können Bauernfamilien tun, wenn Fahrende ihr Land ungefragt belegen, oder im besseren Fall um eine Belegung anfragen?

Der Berner Bauernverband BEBV rät in jedem Fall zur Vorsicht und empfiehlt eine Absprache mit den Gemeindebehörden vor dem Abschluss eines Vertrages. Im besten Fall werden Bauernfamilien von Fahrenden vorgängig angefragt, ob sie ein Grundstück vorübergehend als Standplatz vermieten würden.

Der BEBV anerkennt die Notwendigkeit, genügend Standplätze für Fahrende im Kanton Bern zur Verfügung zu stellen, heisst es in einer Mitteilung. Immer wieder komme es durch illegale Stellplätze zu Problemen zwischen Fahrenden und Landbewirtschaftern. Er erachtet daher die Schaffung von offiziellen Plätzen im Kanton Bern für sinnvoll, lehnt jedoch die Nutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen für solche Stellplätze strikt ab.

Im aktuellen raumplanerischen Diskurs mute es sehr anachronistisch an, für Stellplätze von Autos und Wohnwagen Landwirtschaftsland zu beanspruchen. Er fordert, dass die Plätze auf bereits bebauten Arealen erstellt werden resp. auf Flächen, auf denen keine Landwirtschaft betrieben werden kann. 

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