Wer haftet für Brandschäden?

Kerzen gehören zur Adventszeit. Sie verbreiten festliche Stimmung, bergen aber auch Gefahren.

Kerzen gehören zur Adventszeit. Sie verbreiten festliche Stimmung, bergen aber auch Gefahren.

Bei einem Wohnungsbrand  kommt die Gebäudeversicherung für Schäden am Haus selbst auf. Dass die Versicherung die Zahlung verweigert, ist ausgeschlossen, wenn nicht vorsätzlich gehandelt wurde oder die Brandursache einem Vorsatz gleichkommt.

Es gibt allerdings Fälle, in denen der Versicherer die Zahlung aufgrund grober Fahrlässigkeit kürzt, wobei sich die Höhe des Abschlags nach dem Grad der Fahrlässigkeit richtet.  Richter schätzen es als grob fahrlässig an, wenn beispielsweise trotz brennender Kerzen keine Aufsicht im Raum ist.

Bei der richterlichen Entscheidung werden der Grund und die Dauer der Abwesenheit mitberücksichtigt. Ein weiteres Beispiel ist, wenn die brennenden Kerzen nur von Minderjährigen beaufsichtigt werden. Damit die Versicherung bei einem Wohnungsbrand die volle Leistung zahlt, sollte bei der Gebäudeversicherung Grobfahrlässigkeit eingeschlossen werden. 

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