Wildschwein-Abschuss: Jagd-Aufseher entlastet

sda |

Ein Jagd-Hilfsaufseher im Kanton Freiburg hat mit dem Abschuss eines Wildschweins bei Nacht nicht gegen das Jagdgesetz verstossen. Vielmehr habe der Mann die Anweisungen des Amts für Wald und Natur (WNA) befolgt, kommt der Polizeirichter zum Schluss.

Der Jagd-Hilfsaufseher hatte in einer Juli-Nacht 2020 im Auftrag des WNA eine Bache erlegt. Er tat dies mit einer schallgedämpften Waffe. Auf dem Heimweg geriet er in eine Verkehrskontrolle.

Die Polizei zeigte ihn wegen eines Vergehens gegen das Jagdgesetz und einer Übertretung des Waffengesetzes an. Ihm wurde vorgeworfen, einen Schalldämpfer verwendet und eine geladene Waffe in seinem Fahrzeug transportiert zu haben.

Gegen den Strafbefehl erhob der Hilfsaufseher Beschwerde und hat nun Recht erhalten. Der Polizeirichter sprach ihn von sämtlichen Vorwürfen frei, wie aus einer Mitteilung des WNA vom Freitag hervorgeht.

Der Abschuss von Wildschweinen durch Staatsangestellte sei notwendig, um Schäden in der Landwirtschaft vorzubeugen, hält das Amt fest. Die Abschüsse erfolgten in der Nacht mithilfe von Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern, um die Sicherheit und die Ruhe der Anwohner und Tiere sicherzustellen.

Das Amt bedauert, dass der Mann und seine Familie durch den Vorfall eine schwierige Zeit durchmachen mussten und nota bene in den Sozialen Medien Beleidigungen ausgesetzt waren.

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