Wohnmobilstellplätze: Das gilt es zu beachten

Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe nutzen die agrotouristische Möglichkeit, auf ihrem Betrieb den einen oder anderen Wohnmobilstellplatz anzubieten. Die Toleranz für solche Angebote ist in den letzten Jahren grösser geworden, weist aber immer noch erhebliche kommunale und kantonale Unterschiede auf.

pd |

Nach Corona sind die Neuzulassungen von Reisemobilen stark angestiegen. Viele Reisende erkunden Europa – und natürlich auch die Schweiz – mit einem Wohnmobil. Auf Camping- oder Stellplätzen führte dies in der Vergangenheit vermehrt zu Engpässen und in den Gemeinden vermehrt zu Problemen mit Wildcampern.

Behörden ein wenig offener

Stellplätze auf Bauernhöfen bieten diesbezüglich für alle Beteiligten eine Alternative. Kein Wunder sind auf verschiedenen Stellplatz-Plattformen schweizweit mittlerweile hunderte solcher Angebote aufgeführt. «Die Toleranz für Bauernhofstellplätze, die sich in einer gesetzlichen Grauzone bewegen, ist in den letzten Jahren zwar grösser geworden. Dennoch gilt es Einiges zu beachten», erklären die Betreiber der Stellplatz-Plattform Landcamp.ch. «Wichtig ist: Es handelt sich nicht um Camping (keine Zelte oder Wohnwagen), sondern um temporäre Park- bzw. Stellplätze für Wohnmobile.»

Die Erfahrung von Landcamp.ch und anderen Anbietern zeigt, dass Kantone und Gemeinden gegenüber solchen Stellplätzen auf Bauernhöfen mittlerweile zwar etwas offener sind, aber es nach wie vor Unterschiede gibt. Der Kanton Bern, um ein Beispiel zu nennen, hat sich dieser Thematik im März 2023 im Informationsschreiben «Bewilligung von Wohnmobilstellplätzen, Möglichkeiten und Voraussetzungen» angenommen. In der Landwirtschaftszone (ausserhalb des Baugebiets) gilt folgende Regelung: «Für die Erstellung von Wohnmobilstellplätzen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich eine Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erforderlich.»

Beispiel Kanton Bern

Allerdings: «Die Kantone dürfen Kleinstbauten und -anlagen von der Baubewilligungspflicht ausnehmen, sofern sie keine nennenswerten Einflüsse auf Raum, Erschliessung oder Umwelt bewirken. Es wird davon ausgegangen, dass unter Einhaltung der nachfolgenden Vorgaben keine nennenswerten Einflüsse auf Raum, Erschliessung oder Umwelt erfolgen und unter diesen Umständen von der Baubewilligungspflicht abgesehen werden kann.»

Gemäss Infoschreiben ist ein Wohnmobilstellplatz in der Landwirtschaftszone unter folgenden kumulativen Voraussetzungen baubewilligungsfrei zulässig: Lediglich ein Stellplatz im bestehenden Hofareal ohne zusätzliche Bauten und Anlagen. Nutzung während der Sommersaison vom 1. Mai bis zum 31. Oktober. DerAnbieter betreibt einen landwirtschaftsähnlichen Betrieb. «Zudem können unter den gleichen Voraussetzungen für eine Dauer von höchstens zwei Jahren bzw. Saisons bis zu maximal drei Wohnmobilstellplätze baubewilligungsfrei zugelassen werden. Nach Ablauf der Phase von zwei Jahren bzw. Saisons ist der Weiterbetrieb nur erlaubt, wenn die Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone (vgl. Ziffer 4. nachfolgend) erteilt ist», hält die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern in ihrem Schreiben weiter fest. Der Landwirt hat somit zwei Jahre Zeit, um das Angebot einmal entsprechend zu testen. In anderen Kantonen sehen die Rahmenbedingungen ähnlich aus.

Auch Gemeinden profitieren

«Nicht nur die Kantone, sondern vor allem auch die Gemeinden haben festgestellt, dass solche Bauernhofstellplätze eine Win-Win-Situation mit entsprechender Wertschöpfung für alle Beteiligten ist», heisst es seitens Landcamp.ch weiter. «Die Stellplatznutzer kaufen im Hof- oder im Dorfladen ein, gehen in ein Restaurant zum Essen oder nutzen das regionale Tourismusangebot. Zudem können Wildcamper im Gemeindegebiet auf örtliche Bauernhofstellplätze verwiesen werden.»

Kommentare (4)

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  • Gerry Meyer | 22.04.2026
    Ich bin seit Jahren Berater für Stellplätze auf Bauernhöfen.
    Auch mit beteiligt für die Vereinfachung für die Stellplätze im Kt. Bern Aber auch gute Erfahrungen in anderen Kantone.
    Meldet Euch einfach per Mail bei mir.
  • Carli Maissen | 20.04.2026

    Die Velofahrer und Hundebesitzer hinterlassen bei abgelegenen Scheunen oder ausserhalb kleineren Dörfern mehr Deck mit Aluminium, Hunde Säcke als die wild Campende!


    Gruss Carli

  • Denni | 20.04.2026
    Geldgier Tybisch Bauern
    • Beat Filliger | 21.04.2026
      Unverständlicher Kommentar
      Die Stellplätze sind doch innovativ, was von euch immer gefordert wird,anstatt zu jammern. Was bei anderen als unternehmerisch gelobt wir, wir von Ihnen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft als gierig bezeichnet. Da fehlt Ihnen der Horizont
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