Die asiatische Hornisse breitet sich in Europa aus seit sie 2004 erstmals im Südwesten Frankreichs aufgetreten ist.
ALP
Das zuständige Umweltdepartement (Uvek) hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung bis am 8. Mai in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, wie einer Mitteilung zu entnehmen war. Um die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in der Schweiz zu verlangsamen, sollen die Nester im Wald ab Herbst 2025 mit Bioziden bekämpft werden können.
Gefährlich für Bienen
Die Asiatische Hornisse ist eine invasive gebietsfremde Art, die einheimische Honig- und Wildbienen frisst. Die im Frühjahr von der Königin gebauten Gründungsnester befinden sich meist in städtischen Gebieten, wo sie mit zugelassenen Bioziden bekämpft werden dürfen, wie das Uvek schrieb.
Die grösseren Sekundärnester, die Tausende von Hornissen enthalten können, sind hauptsächlich in den Baumkronen von Wäldern zu finden. Mit der Lockerung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung verfolgt der Bund das Ziel, dass sich im kommenden Jahr die Verbreitung der Asiatischen Hornisse verlangsamt.
Klare Bedingungen
Die Bekämpfung mit Bioziden im Wald soll nur dann möglich sein, wenn keine mechanischen oder physikalischen Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden können, wie es im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung hiess. Nicht in die Vorlage aufgenommen wurde demnach die Möglichkeit für Ausnahmebewilligungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von besonders gefährlichen Schadorganismen für Pflanzen sowie für die Forschung.
Die ausnahmsweise Anwendung von Biozidprodukten im Wald soll möglich sein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die zu bekämpfenden Organismen (Arthropoden oder Mikroorganismen) müssen eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit des Menschen oder von Nutztieren oder für die Umwelt darstellen.
- Unter den verfügbaren Bekämpfungsmassnahmen und Biozidprodukten sind diejenigen anzuwenden, die die Umwelt am wenigsten belasten.
- Die Bekämpfung muss verhältnismässig und zielgerichtet sein. Insbesondere muss der Entscheid für oder gegen eine Bekämpfung mit Biozidprodukten unter Berücksichtigung der aktuellen Befallslage in der Schweiz gefällt werden. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn eine Tilgung oder eine Eindämmung der bekämpften Organismen möglich ist. Dabei ist eine gesamtschweizerische Wirkung anzustreben.
Auslöser für die Verordnungsanpassung ist eine vom Parlament überwiesene Motion von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG). Sie verlangte, dass die nötigen rechtlichen Grundlagen angepasst werden, um invasive gebietsfremde Organismen, namentlich die Asiatische Hornisse und die Kirschessigfliege, schweizweit bekämpfen zu können. Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege mit Nützlingen hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Verordnung vorbereitet.
Eine weitere Anwendung von Biozidprodukten im Wald könnte laut dem Uvek bald notwendig werden, um die Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen. Diese Krankheit befällt Haus- und Wildschweine und nähert sich der Schweizer Landesgrenze.
-> Hier gehts zum erläuternden Bericht
Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse lasst sich gemäss dem Bienengesundheitsdienst einfach erkennen. Sie ist etwas kleiner als die einheimische Spezies. Sie sind 1,7 cm bis 3,2 cm gross. Ihre Hauptfarbe ist schwarz mit dünnen gelben Streifen auf dem Hinterleib und ihre Bein-Enden sind gelb. «Sie baut im Frühling an einer wettergeschützten Stelle, meist 0.5 – 3 m über dem Boden, ein kleines Primärnest und im Sommer ein Sekundärnest. Letzteres wird wesentlich grösser und befindet sich meist in der Krone von hohen Bäumen», sagt Fabian Trüb, Fachspezialist beim Bienengesundheit.
-> Merkblatt zur Asiatischen Hornisse
Asiatische Hornissen sind am dunklen Hinterleib (mit feinen gelben Streifen) und den gelben Beinenden zu erkennen.
Rome/MNHN