Im Jahr 2015 können sich deutlich mehr Betriebe für Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) anmelden. Aber noch lange nicht alle. Bis im Jahr 2017 sollte es aber in allen Kantonen möglich sein, sich anzumelden.
Zur neuen Agrarpolitik gehören auch Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB). Im Jahr 2014 waren 16 Kantone komplett mit Landschaftsqualitätsprojekten abgedeckt. In den anderen Kantonen konnten nur Landwirte, die das Glück hatten, in einer entsprechenden Region zu leben, sich für Beiträge anmelden. Dazu gehören die Kantone St.Gallen, Thurgau, Zürich, Aargau, Solothurn, Bern, Neuenburg, Freiburg, Wallis und Tessin. Einige Kantone, darunter Bern, Solothurn, Zürich und Freiburg, beabsichtigen für das 2015 den ganzen Kanton mit Landschaftsqualitätsprojekten abzudecken.
AG, NE, SG und TG nicht
Andere Kantone wie Aargau, Neuenburg, St.Gallen und Thurgau haben vor, dem bis im Jahr 2017 nachzukommen. In diesen Kantonen hat es im Jahr 2015 immer noch Gebiete, in denen die Landwirte keine LQB beantragen können. Im Kanton Aargau und St.Gallen sind es 60% der Betriebe, die noch 1 bis 2 Jahre warten müssen, im Kanton Neuenburg 50%. Im Kanton Thurgau betrifft es etwa 40% der Kantonsfläche. Der Kanton Wallis und der Kanton Tessin erteilten keine Auskunft über den Stand der Landschaftsqualitätsprojekte.
Dass es so lange geht, bis in allen Kantonen Landschaftsqualitätsbeiträge beantragt werden können, liegt nicht zwingend am Geld. Es liegt eher an den fehlenden Arbeitskräften und am Fahrplan der Regierung, der nicht vorsieht, die Projekte so schnell wie möglich fertigzustellen. Ausserdem braucht es gerade in den grossen Kantonen eine gewisse Zeit, bis sich die Trägerschaften formiert haben, da die Projekte oft ausgelagert werden. Die Beiträge werden zu 90% vom Bund finanziert, für die restlichen 10% muss der Kanton aufkommen.
Je nach Kantonsgrösse variiert der Beitrag stark. Für das Jahr 2015 hat der Kanton Bern fast 3 Mio. Fr., die Kantone Solothurn, Neuenburg, Thurgau und St.Gallen zwischen 300000 und 600000 Fr. vorgesehen. Für die anderen Kantone liegen keine Angaben vor. Die Kantone, die bereits 2014 vollständig mit Landschaftsqualitätsprojekten abgedeckt sind, haben oft den Vorteil, dass sie klein sind oder bereits ähnliche Projekte vorhanden sind. In diesen Kantonen haben sich zwischen 50% und 80% der Betriebe für LQB angemeldet.
Doppelt benachteiligt
Die Landwirte, die auch 2015 noch immer nicht LQB beantragen können, sind in doppelter Hinsicht benachteiligt. Erstens können sie die Ausfälle an Direktzahlungen, etwa durch die Abschaffung der Tierbeiträge, nicht kompensieren, indem sie zusätzliche Leistungen im Bereich Landschaftspflege erbringen und dafür LQB erhalten. Wenn das Bundesamt für Landwirtschaft im Vorfeld für die AP 14–17 warb und Kompensationsmöglichkeiten aufzeigte, waren die LQB immer dabei, und dies bereits für 2014.
Zweitens leiden diese Betriebe darunter, dass ihre Übergangsbeiträge weiter sinken, weil Berufskollegen in anderen Gegenden von LQB profitieren können. Alleine die Tatsache, dass 2015 alle Berner LQB beantragen dürfen, wird die Übergangsbeiträge 2015 schweizweit spürbar senken.
Beiträge für LQB
Seit dem 1. Januar 2014 werden Beiträge für die Erhaltung der Landschaftsqualität ausgerichtet. In jedem Kanton werden Projektregionen ausgewählt, in denen wichtige Landschaftselemente spezifisch gefördert werden. Bis 2017 soll jeder Kanton mit solchen Regionen abgedeckt worden sein, wie eine Umfrage gezeigt hat. Das Ziel ist, nicht nur Sömmerungsgebiete und die Vernetzung zu fördern, sondern auch attraktive Landschaften wie Naturpärke und andere landschaftliche Kulturwerte finanziell zu unterstützen.