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Auch die Glarner Kalberwurst ist nun geschützt

Die Einsprachefrist für die Eintragung der geschützten geographischen Angabe (GGA) von Glarner Kalberwurst ist abgelaufen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wurde keine Einsprache eingereicht. Die Bezeichnung wird nun ins GUB/GGA-Register aufgenommen.

blu/pd |

 

 

Die Einsprachefrist für die Eintragung der geschützten geographischen Angabe (GGA) von Glarner Kalberwurst ist abgelaufen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wurde keine Einsprache eingereicht. Die Bezeichnung wird nun ins GUB/GGA-Register aufgenommen.

Das vom Glarner-Metzgermeisterverband eingereichte Eintragungsgesuch für Glarner Kalberwurst als GGA wurde Mitte August 2011 öffentlich aufgelegt, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Die dreimonatige Einsprachefrist blieb unbenutzt, die Glarner Kalberwurst wird nun als GGA in das eidgenössische Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgenommen.

Die Glarner Kalberwurst ist eine Brühwurst, welche aus Kalbfleisch, Schweinefleisch, Speck, Milch, Weissbrot und Gewürzen zusammengesetzt ist. Sie unterscheidet sich von anderen Kalbswürsten durch die Zugabe von Weissbrot und einer ausgeprägte Muskatnote. Den Namen und das Herstellungsgbiet zeichnet sich durch eine lange Tradition aus, schreibt das BLW weiter. Wegen Umstimmigkeiten in der Rezeptur, wurde an der Landsgemeinde im Jahre 1920 der genaue Wurstinhalt per Gesetz definiert.

Das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute 28 Eintragungen: 19 GUB (geschützte Ursprungsbezeichnung) und 9 GGA (geschützte geografische Angabe).

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