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Auch Nationalrat will einheimische Brennereien begünstigen

Der Nationalrat folgt bei der Besteuerung von Spirituosen dem Kurs des Ständerates. Er unterstützt ein von der kleinen Kammer in die Vorlage eingebrachtes Steuermodell, das einheimische Produzenten begünstigt.

sda |

 

 

Der Nationalrat folgt bei der Besteuerung von Spirituosen dem Kurs des Ständerates. Er unterstützt ein von der kleinen Kammer in die Vorlage eingebrachtes Steuermodell, das einheimische Produzenten begünstigt.

Der Nationalrat genehmigte am Mittwoch das  Spirituosensteuergesetz, den ersten Teil der Totalrevision des  Alkoholgesetzes, mit 97 gegen 80 Stimmen. Die Nein-Stimmen kamen  vor allem von der SP, der BDP und den Grünliberalen.

Der zweite Teil der Vorlage, das Alkoholhandelsgesetz, enthält  Vorschriften für den Handel von Alkoholika in Ladengeschäften und  für Werbung. Über umstrittene Vorschläge wie ein  Nachtverkaufsverbot oder Mindestpreise, die namentlich Jugendliche  vom exzessiven Trinken abhalten sollen, wird der Nationalrat am  (morgigen) Donnerstag debattieren.

Inländische Produzenten von Spirituosen sollen im Inland  gegenüber ausländischen einen Wettbewerbsvorteil erhalten. Dafür  wollen die Räte mit der so genannten Ausbeutebesteuerung sorgen.  Ausgegangen wird bei diesem Modell von der erwarteten Ausbeute aus  dem zu brennenden Rohstoff. Diese würde zu einem ermässigten Satz  besteuert.

Übertrifft die effektive Ausbeute bis zu einer gewissen Menge  die Schätzung, ist sie steuerfrei. Ist die Ausbeute höher als diese  Schwelle, gilt der normale Steuersatz.

Einheimisches Obst steuerlich bevorzugt

Mit 108 zu 77 Stimmen schloss sich der Nationalrat dem Ständerat  und der Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)  an, die das vom Ständerat eingebrachte System der  Ausbeutebesteuerung etwas angepasst hatte: Es soll nach dem Willen  des Nationalrates nur für Spirituosen aus Beeren, Kern- und  Steinobst angewandt werden.

Auf Antrag von Louis Schelbert (Grüne(LU) fügte der Nationalrat  bei, dass diese Früchte aus Schweizer Produktion stammen müssen.  Der Gedanke der Grünen war, mit dem Steuermodell nicht nur  einheimische Brennereien, sondern auch Hochstamm-Obstbäume und  Reben zu erhalten. Doch die Ausbeutebesteuerung hatte auch Gegner: SP, Grünliberale  und BDP wollten darauf verzichten. «So können wir nicht  legiferieren», mahnte Beat Jans (SP/BS). Das Modell sei  verfassungswidrig, WTO-widrig, willkürlich und «eine  gesetzgeberische Panne», die «in ein Satiremagazin passt, aber  nicht in ein Bundesgesetz».

Lorenz Hess (BDP/BE) warnte vor Ungleichbehandlungen im Markt  und davor, dass billiger Alkohol den Schweizer Markt überschwemmen  könnte. Das System der Ausbeutebesteuerung gehe auf eine Zeit  zurück, in der es noch nicht möglich gewesen sei, den Alkoholgehalt  von Destillaten exakt zu messen.

Steuererhöhung als Kompensation

Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte vergeblich  vor der Willkür der Ausbeutebesteuerung, vor dem «enorm  komplizierten» und ungerechten System und vor Schwierigkeiten bei  der Umsetzung.

Um die Ausfälle wegen der Ausbeutebesteuerung zu kompensieren,  schlug die WAK-Mehrheit eine Erhöhung der Steuer pro Liter reinen  Alkohols von 29 auf 32 Franken vor und kam damit durch. Für gewisse  Getränke - bestimmte Weine und abhängig vom Alkoholgehalt - gilt  wie vom Bundesrat vorgeschlagen ein reduzierter Satz.

Die SVP hätte bei 29 Franken bleiben wollen, «um die Menschen  nicht zusätzlich dazu zwingen, im Ausland einzukaufen», wie Caspar  Baader (BL) sagte. Ihr Minderheitsantrag wurde jedoch verworfen.  Grüne und SP dagegen hätten eine Erhöhung auf 35 Franken  befürwortet, unterlagen aber ebenfalls deutlich.

Auf Antrag der WAK-Mehrheit fügte der Nationalrat noch einen  neuen Passus ins Spirituosenbesteuerungsgesetz ein: Steuerbefreit  sind demnach auch Spirituosen aus Eigengewächsen oder selbst  gesammelten inländischen Wildpflanzen, wenn Landwirte sie für den  Eigengebrauch in Haus und Hof verwenden.

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