Nach Großbritannien will nun auch Russland eine Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke. Das hat das Moskauer Finanzministerium Ende August angekündigt.
Demnach soll ab Januar 2017 eine entsprechende Abgabe von 5 Rbl/l (0,07 Euro/l) eingeführt werden. Auch Getränke mit Süß- und Aromastoffen sollen betroffen sein. Das Finanzressort verspricht sich von der Steuer im kommenden Jahr zusätzliche Einnahmen von schätzungsweise 25 Mrd Rbl (344 Mio Euro).
Dem Moskauer Gesundheitsministerium zufolge beweisen wissenschaftliche Studien, dass ein entsprechender Steuersatz von 10 % zu einer Verringerung der Kalorienzufuhr von durchschnittlich 7 % führt. Indes warnte der Vorsitzende des Verbandes der Hersteller von Erfrischungsgetränken, Dmitry Petrov, vor negativen Folgen für seine Branche. So würde eine Preiserhöhung um 1 % im Allgemeinen zu einem Umsatzrückgang von 1,5 % führen. Bei der geplanten Verbrauchersteuer sei sogar mit einem Umsatzeinbruch im betroffenen Marktsegment von 20 % bis 25 % zu rechnen, sagte Petrov.
Eine detaillierte Folgenabschätzung forderte derweil die Leiterin der Abteilung für Koordinierung der chemischen Industrie und des Agrarsektors beim Föderalen Antimonopoldienst, Anna Mirochinenko. Die vom Finanzministerium erwarteten Einnahmen berücksichtigten weder den Nachfragerückgang als Folge der sinkenden Kaufkraft der Bevölkerung noch die voraussichtlich rückläufigen Umsätze der Zuckerindustrie, kritisierte sie.


