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Aufgeweichter Schutz für Wolf und Luchs umstritten

Seit Grossraubtiere wie Luchs und Wolf in der Schweiz wieder frei leben dürfen, sorgen sie für Konflikte. Dass der Bundesrat nun ihren Schutz schmälern will, wird entsprechend kontrovers diskutiert. Umstritten sind vor allem die geplanten Wildruhezonen.

sda |

 

 

Seit Grossraubtiere wie Luchs und Wolf in der Schweiz wieder frei leben dürfen, sorgen sie für Konflikte. Dass der Bundesrat nun ihren Schutz schmälern will, wird entsprechend kontrovers diskutiert. Umstritten sind vor allem die geplanten Wildruhezonen.

Der Entwurf für die revidierte Jagdverordnung zeigt die bekannten  Positionen der auf Nutzung ausgerichteten Organisationen einerseits  und der auf Schutz ausgerichteten Verbände anderseits.

emäss dem Entwurf soll die Zahl der Luchse und Wölfe künftig  regional reguliert werden dürfen, sofern sie grosse Schäden  verursachen oder eine Gefahr darstellen.

Rückschritt?

Voraussetzung ist jedoch, dass ihr Bestand gross genug und stabil  ist. Eingriffe sollen auch möglich werden, wenn Grossraubtiere Jäger  und Fischer konkurrenzieren. Pro Natura, WWF und SVS/BirdLife nennen  dies einen «fatalen Paradigmenwechsel».

Sie sprechen von «einem Rückschritt ins vorletzte Jahrhundert».  Jagd und Fischerei seien Hobbies und dienten nicht mehr der  Sicherung der Existenz wie vor rund 100 Jahren, als Wölfe, Bären und  Luchse in der Schweiz ausgerottet worden seien.

Partikularinteressen

Der Bauernverband (SBV) hingegen fordert eine ehrliche Haltung:  Grossraubtiere könnten in der Schweiz kein artgerechtes Biotop  finden. Sie müssten «ausnahmslos und wirksam vergrämt werden».

Der Kantonale Walliser Jägerverband will, dass das Management von  Grossraubtieren und Fauna in erster Linie den Kantonen überlassen  wird. Und der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) möchte Fische  fressende Kormorane intensiver bekämpfen als dies der Entwurf  vorsieht.

Wildruhezonen

Zufrieden ist die Schweizerische Jagddirektorenkonferenz. Die  Vertreter der Kantone begrüssen die in der revidierten  Jagdverordnung vorgesehenen Zonen, in denen das Wild vor Störungen  durch Freizeitsportler geschützt werden soll. Zu weit geht ihnen,  dass die Festsetzung der Zonen vom Bund gutgeheissen werden muss.

Pro Natura und SVS/Birdlife fordern in diesem Punkt mehr  Verbindlichkeit. Nötig seien einheitliche Regeln und ein Zeitplan.

Ablehnend äussert sich dazu der Bauernverband. Wildruhezonen  dürften die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht  einschränken. Berg- und Natursportverbände pochen auf Mitsprache,  wenn Wildruhezonen ausgeschieden werden.

Würden lokale Bergführer nicht konsultiert, könne es vorkommen,  dass seit Generationen begangene Routen geschlossen oder  unterbrochen würden, sagte Wolfgang Wörnhard, Geschäftsführer des  Schweizer Bergführerverbandes auf Anfrage der sda. Auch durch  Wildruhezonen müssten Wege führen.

Verbote nur wo unbedingt nötig

Ausserdem dürften Ruhezonen nicht in Stein gemeisselt werden, da  wegen des Klimawandels nicht mehr benutzbare Routen neu angelegt  oder anders geführt werden müssten, sagte Wörnhard. Vorrang müsse  die Sensibilisierung der Menschen haben, doppelte Thomas Gurtner,  Bereichsleiter Umwelt beim Schweizer Alpen-Club, nach.

Zutrittsverbote müssten auf das «nötige Minimum» beschränkt  werden. Und nur wenn alle wichtigen Akteure einbezogen würden,  liessen sich tragfähige, verhältnismässige und sachgerechte Lösungen  für den Wildschutz finden.

Die revidierte Jagdverordnung befand sich bis Freitag in der  Anhörung. Nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt äusserten sich  alle Kantone sowie 80 Organisationen, Verbände und Einzelpersonen  dazu. Die neuen Vorschriften treten frühestens Anfang 2012 in Kraft.

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