Die Gesetzesänderungen zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge («Schoggigesetz») treten per 1. Januar 2019 in Kraft, heisst es in einer Mitteilung. Dies habe der Bundesrat heute beschlossen. Ausserdem habe er entschieden, Begleitmassnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion umzusetzen.
Exportsubventionen für verarbeitete Agrarprodukte müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi vom Dezember 2015 bis Ende 2020 abgeschafft werden. Betroffen von diesem Verbot seien auch die Schweizer Ausfuhrbeiträge nach dem Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten ("Schoggigesetz").
Die Rechtsgrundlage für die Ausfuhrbeiträge werde entsprechend der vom Parlament im Dezember 2017 beschlossenen Totalrevision des «Schoggigesetzes», welches neu «Bundesgesetz über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten» heisst, per 1.1.2019 aufgehoben.
Betroffene informieren
Als Grundlage für die Schaffung neuer Zulagen für Getreide und Verkehrsmilch, welche Teil der Begleitmassnahmen zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge seien, werde eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und zweier Verordnungen auf das gleiche Datum hin in Kraft treten
Als weitere Begleitmassnahme vereinfache der Bundesrat mit einer Änderung der Zollverordnung das Bewilligungsverfahren des aktiven Veredelungsverkehrs mit gewissen Milch- und Getreidegrundstoffen. Die betroffenen Organisationen würden dabei weiterhin über die eingehenden Gesuche für den aktiven Veredelungsverkehr informiert.