Häufig entscheiden technische Details darüber, ob ein Transport für Tiere zu einer Tortur ausartet. Ein STS-Leitfaden zeigt auf, welche Punkte bei der Bestellung eines Transporters beachtet werden müssen.
Ab dem 1. März 2019 treten Änderungen der Richtlinie «Transport von Gross- und Kleinvieh» des Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (STS) für den Transport von Labeltieren in Kraft. Die Anpassungen betreffen im Wesentlichen den Einsatz 3-stöckiger Transportfahrzeuge, Beurteilungskriterien beim Platzangebot sowie die Gesamttransportzeit.
Im Rahmen seiner jährlich gegen 250 Transportkontrollen trifft der Kontrolldienst STS sowohl auf gute wie auch auf weniger gute Beispiele von Transportfahrzeugen. Häufig entscheiden technische Details darüber, ob der für die geladenen Tiere ohnehin aufregende bis beschwerliche Transport zu einer Tortur ausartet.
Ein neuer Leitfaden für die Beschaffung von Tiertransportfahrzeugen macht auf diejenigen Punkte aufmerksam, die aus Sicht des Tierschutzes bei der Bestellung und Einrichtung von Transportfahrzeugen für Gross- und Kleinvieh zu beachten sind - von Ladeböden, Abschlussgattern, Verladerampen bis zur Belüftung. Der «Leitfaden Fahrzeugkauf» steht auf der Website des Kontrolldienst STS zum Download zur Verfügung.
Übernachten im «Pausenstall»
Die Zentralisierung der Schlachthöfe erschwert die Einhaltung der Gesamttransportzeiten beim Transport von Tieren aus Randregionen. Ein Zwischenhalt in einem «Pausenstall» ist manchmal unumgänglich.
Das für die Tiere sehr belastende Übernachten im Transportfahrzeug kann und darf dabei keine Alternative zur Unterbringung in einem Zwischenstall sein. Der Kontrolldienst STS möchte einen Ueberblick erhalten über die vorhandenen Umlade- und Zwischeneinstallplätze und bittet daher Händler von Labeltieren um Meldung der Stall- und Umladeplätze der für sie Labeltiere führenden Transportfirmen.