In Australien muss künftig allen landwirtschaftlichen Arbeitskräften ein Mindestlohn gezahlt werden. Die vor allem im Gartenbau noch weit verbreitete Akkordvergütung ist nicht mehr zulässig.
Dies entschied kürzlich die «Fair Work Commission» und gab damit den Forderungen der Gewerkschaft «Australian Workers Union» (AWU) recht, die Unterbezahlung und Ausbeutung von Landarbeitern beklagt hatte.
«Herber Schlag für viele Farmer»
Die Gartenbauer und ihre Vertreter im Bauernverband, der «National Farmers Federation» (NFF), bezeichneten die Entscheidung hingegen als «herben Schlag für viele Farmer», da Akkordlohnregelungen ehrgeizigere Arbeitnehmer anzögen und Anreize für Produktivität schafften. Nun drohten die Lohnkosten auf ein «unhaltbar hohes Niveau zu steigen und die besten Arbeitskräfte verlorenzugehen», so NFF Geschäftsführer Tony Mahar.
In Australien gilt ein genereller Mindestlohn von 25,41 A$ (16,90 Fr.). Die Kommission räumte zwar ein, dass einige Akkordarbeiter mehr als den Mindestlohn verdienten, stellte jedoch fest, dass die Mehrheit der so entlohnten und befristet Beschäftigten deutlich unterbezahlt sei. Die Akkordlöhne würden in der Regel nach dem Motto «nimm es oder lass es» festgelegt. Die Saisonarbeiter seien anfällig für Ausbeutung.
«Lohndiebstahl bei Wanderarbeitern weit verbreitet»
«Die bestehenden Akkordarbeiterbestimmungen im Gartenbau sind nicht ausreichend. Sie bieten kein faires und relevantes Mindestsicherheitsnetz, wie es erforderlich ist», so die Kommission in ihrer Entscheidung. Es sei auch unwahrscheinlich, dass die Einführung einer Mindestlohnuntergrenze Akkordarbeiter, die derzeit mehr als den Mindestlohn verdienten, abschrecke.
Studien und Befragungen haben laut der Gewerkschaft in der Vergangenheit gezeigt, dass «Lohndiebstahl bei Wanderarbeitern weit verbreitet ist». Zu viele Landwirte hätten das Akkordsystem manipuliert, um Löhne und Bedingungen zu schaffen, die weit unter dem australischen Mindeststandard liegen würden.
Mahar befürchtet aber nun, dass die neue Regelung die produktivsten Arbeitskräfte vertreibt. Er kritisierte zudem den hohen Bürokratieaufwand, da die Arbeitgeber verpflichtet würden, Aufzeichnungen über alle von Akkordarbeitern geleisteten Stunden zu führen, um die Überwachung und Durchsetzung des Mindestlohnes zu ermöglichen.