Ab 1. Juli ist die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung in Österreich über die Ausnahme vom Verbot des Bejagens von Nebel- und Rabenkrähen ausser Kraft. In Zukunft sollen Entnahmen nur durch langwierige, nicht aussichtsreiche Einzelgenehmigungsverfahren möglich sein.
In Steiermark in Österreich ist die Krähen-Verordnung ausgelaufen. Künftig sollen die Entnahmen der Krähen durch Einzelgenehmigungen möglich sein. Doch dies gefährdet sowohl die Weidetiere, landwirtschaftliche Kulturen wie auch das ökologische Gleichgewicht der Beutetiere der Nebel- und Rabenkrähen, kritisiert die Landwirtschaftskammer (LK) Steiermark. Sie sprich von einer «Fehlentscheidung» und fordert, die bestehende Verordnung um weitere drei Jahre in der bisherigen Form zu verlängern.
Natürliche Feinde fehlen
«Erreichen Krähen einen unnatürlich hohen Bestand, wie es in vielen Regionen der Steiermark der Fall ist, gefährden sie neben der Landwirtschaft Eier und Jungvögel anderer Arten beziehungsweise Jungwild von Kleinsäugern. Es besteht daher auch aus ökologischen Überlegungen das Erfordernis, in die Rabenvögel-Populationen durch Bejagung regulierend einzugreifen, da natürliche Feinde dies bei dieser Populationsdichte nicht vermögen», so die Biologin und Wildtierexpertin der LK, Marlene Moser-Karrer.
Aufgrund einer von der Landesregierung beauftragten Erhebung des Erhaltungszustandes der Population von Nebel- und Rabenkrähen, welche einen angeblichen schlechten Erhaltungszustand feststellt, soll es zu keiner Verlängerung der Entnahmeverordnung kommen. Die LK kann diese Untersuchung nicht nachvollziehen. Moser-Karrer: «Da es in der Praxis fortlaufend zu erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch diese Rabenvögel kommt sowie in Regionen hoher Bestandsdichten ein schlechter Erhaltungszustand der Beutetiere der Krähenvögel, wie Singvögel, feststellbar ist, erscheint die Notwendigkeit der Entnahme sicherlich gegeben.»
Verheerende Schäden in Landwirtschaft
Insbesondere nicht-brütende Krähen seien in «Junggesellentrupps» unterwegs und richteten gerade im Frühjahr und Frühsommer sowohl in der Landwirtschaft als auch in den Beutetierbeständen verheerende Schäden an. Diesem Umstand trägt die bisherige Krähen-Verordnung mit der Entnahmemöglichkeit solcher Tiere Rechnung. Besonders betroffen ist die für die Steiermark äusserst wichtige Produktion von qualitativ hochwertigem Saatgut für die wichtigsten Kulturarten, wie beispielsweise Sojabohne, Ölkürbis und Mais.
Durch die Nicht-Verlängerung der Krähenverordnung ist in Zukunft mit erheblichen Schäden im Bereich der Pflanzenzüchtung, bei Weidetieren und gelagertem Futter zu rechnen, welche schlussendlich die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln nachhaltig gefährden. Es ergeht der dringende Appell an die Politik, entsprechende Alternativen anzubieten. Zudem sind Regelungen für den Ersatz von Schäden zu finden.
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