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Ausnahmen für Zweitwohnungen stossen auf heftige Kritik

Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative polarisiert weiterhin: Während die Gebirgskantone den Gesetzesentwurf des Bundesrats begrüssen, sehen die Initianten zu viele Schlupflöcher, um die 20-Prozent-Grenze zu umgehen. Sie drohen mit einem erneuten Gang an die Urne.

sda |

 

 

Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative polarisiert weiterhin: Während die Gebirgskantone den Gesetzesentwurf des Bundesrats begrüssen, sehen die Initianten zu viele Schlupflöcher, um die 20-Prozent-Grenze zu umgehen. Sie drohen mit einem erneuten Gang an die Urne.

Die Diskussionen über die Umsetzung der Initiative begannen mit  dem Ja des Stimmvolks im Frühjahr 2012. In der Verfassung ist  seither verankert, dass der Anteil von Zweitwohnungen in einer  Gemeinde nicht mehr als 20 Prozent betragen darf.

Der Gesetzesentwurf stösst nun in der Vernehmlassung auf  heftigen Widerstand. Als grösster Knackpunkt erweist sich die  Frage, in welchen Fällen Zweitwohnungen gebaut oder bestehende  Wohnungen in Gemeinden umgenutzt werden können, welche die  20-Prozent-Grenze bereits erreicht haben.

Der Bundesrat kommt dabei in vielen Bereichen den Bergkantonen  und Tourismusregionen entgegen, indem er zahlreiche Ausnahmen  vorschlägt. Das stösst den Umweltorganisationen sauer auf. Die  Vorlage sei «eine Ohrfeige an die Mehrheit des Schweizer  Stimmvolkes», schreibt Pro Natura. Angesichts der Schlupflöcher  werde der Anteil an Zweitwohnungen letztlich steigen, schreibt  Helvetia Nostra.

Den Gebirgskantonen gehen die Zugeständnisse des Bundesrats  dagegen zu wenig weit. Der Gesetzesentwurf sei in einigen Punkten  nicht praxistauglich oder stelle überzogene Anforderungen an die  Behörden, schreibt die Regierungskonferenz der Gebirgskantone.  Grundsätzlich gehe der Vorschlag aber in die richtige Richtung. 

Noch mehr kalte Betten

Ein Dorn im Auge sind Helvetia Nostra rund um den Initianten  Franz Weber etwa touristisch bewirtschaftete Wohnungen. Sie könnten  dann gebaut werden, wenn für die Wohnungen ein hotelähnliches  Betriebskonzept mit Infrastrukturen wie einer Rezeption vorhanden  ist. Allerdings dürfen sie nicht dauerhaft vermietet werden.

Kritik wird auch an einer weiteren Kategorie neuer Wohnungen  laut: Einzelne Zweitwohnungen dürfen gebaut werden, wenn sie auf  einer international ausgerichteten, kommerziellen  Vertriebsplattform zur Vermietung angeboten werden. Diese Regelung  werde kalte Betten produzieren, prophezeit die Stiftung  Landschaftsschutz Schweiz. 

Unklarer Status bewilligter Wohnungen 

Umstritten ist überdies, ob Wohnungen umgenutzt werden können,  die schon vor der Abstimmung bestanden oder rechtskräftig bewilligt  waren. Das Bundesgericht hatte im Mai 2012 bestätigt, dass die neue  Verfassungsbestimmung bereits ab dem Tag der Abstimmung ihre  Wirkung entfaltet. Damit stehen Baubewilligungen für  unbewirtschaftete Zweitwohnungen im Widerspruch zum geltenden  Recht.

Der Bundesrat schlägt dazu nun zwei Varianten vor. Nach der  liberalen Variante könnten solche altrechtliche Wohnungen  weitgehend frei umgenutzt werden. Die restriktive Variante sieht  vor, dass Umnutzungen nur dann zulässig sind, wenn sie durch  besondere Gründe wie etwa einen Wohnsitzwechsel bedingt sind.  Letztere lehnen die Gebirgskantone vehement ab. Sie fürchten einen  Wertzerfall.

Für die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft  bauenschweiz hat der Schutz des altrechtlichen Bestands an  Wohnungen und Gebäuden oberste Priorität. Damit stehe und falle die  Vorlage, warnt der Schweizerische Baumeisterverband.

Links-Rechts-Graben

Der Graben zwischen den politischen Parteien verläuft relativ  eindeutig: Während Grüne und Grünliberale kein gutes Haar an dem  Entwurf lassen, bezeichnen ihn BDP, FDP und SVP als ersten Schritt  in die richtige Richtung.

Es sei zwar richtig, Kantonen und Gemeinden bei der Umsetzung  einen Spielraum einzuräumen, aber der Verfassungsauftrag werde im  vorliegenden Fall ausgehöhlt, kritisieren die Grünliberalen. Für  die FDP stellt der Entwurf dagegen eine «gute und adäquate  Umsetzung des Verfassungsartikels» dar. Bis am Freitagmorgen noch keine Stellung bezogen haben SP und  CVP.

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