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Ausnahmsweise im Mai anmelden

Mit der neuen Agrarpolitik können die Bauern auch von neuen Programmen wie GMF profitieren. Dazu darf man aber die Anmeldung nicht verpassen. Diese wird für 2014 ausnahmsweise erst im Mai fällig.

 

 

Mit der neuen Agrarpolitik können die Bauern auch von neuen Programmen wie GMF profitieren. Dazu darf man aber die Anmeldung nicht verpassen. Diese wird für 2014 ausnahmsweise erst im Mai fällig.

Seit Anfang des Jahres muss ein Landwirt die Anforderungen des mit der AP 14–17 neu geschaffenen Programms zur graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion (GMF) erfüllen, wenn er den Beitrag von 200 Franken pro Hektare Grünland fürs Beitragsjahr 2014 geltend machen will.

Im Mai anmelden

Etwas speziell ist es deshalb, dass man sich erst Anfang Mai für GMF anmelden kann. «2014 ist diesbezüglich ein Übergangsjahr», erklärt Victor Kessler, Leiter Fachbereich Direktzahlungsprogramme beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). «Die Anmeldung erfolgt dieses Jahr ausnahmsweise mit der Gesuchstellung für die Direktzahlungen am sogenannten Stichtag Anfang Mai.» 

Dies habe man so regeln müssen, weil die AP 14–17 im Herbst 2013 noch zur Diskussion stand  und die neuen Programme vom Bundesrat noch nicht beschlossen waren. Folglich habe man sich damals noch nicht anmelden können. Mit den neuen Programmen meint Kessler nicht nur das Produktionssystemprogramm GMF, sondern auch alle neu geschaffenen Ressourceneffizienzprogramme. 

Im Herbst für 2015

Einige Kantone wollen laut Kessler die Online-Anmeldung für die neuen Programme allerdings bereits früher möglich machen oder haben zumindest vorsondiert, wie gross das Interesse an einer Teilnahme unter den Bauern ist. Es lohnt sich also, sich zu informieren, denn wenn man die Anmeldung verpasst, ist der Zug abgefahren.

Die Anmeldung im Mai 2014 bleibt eine Ausnahme. Wer 2015 an einem Ressourceneffizienzprogramm teilnehmen oder bei GMF mitmachen will, muss sich bis am 31. August 2014 anmelden, gleich wie für die Teilnahme am Bio- oder am Extenso-Anbau, für den ÖLN oder für Raus oder BTS.

Winter statt Mai

Ab 2015 wird zudem der «Stichtag», an dem die Strukturdaten erhoben werden und die Bauern gleichzeitig die Direktzahlungen beantragen, vorverlegt. «Diese Gesuchstellung für die Direktzahlungen wird auf Mitte Januar bis Mitte Februar vorgezogen, damit die Direktzahlungen in drei Tranchen ausbezahlt werden können», weiss Kessler. «Wenn man dann aber den Mais im Frühling nicht wie angegeben säen kann, wird man das noch korrigieren können.»

Kontrolle erst 2015

Kontrollieren, wie viele der Angemeldeten die Bedingungen für GMF 2014 auch wirklich erfüllt haben, kann das BLW erst ab 2015. Denn als Nachweis für GMF dient die Suisse-Bilanz, in der Futterflächen und Rindviehbestand deklariert werden müssen. Die Suisse-Bilanz für jeden Betrieb wird jeweils zu Beginn des neuen Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr berechnet und kontrolliert.

Anhand der Suisse-Bilanz wird festgestellt, ob genügend Wiesenfutter und Zwischenfrüchte für alle Rinder produziert und der erlaubte Kraftfutteranteil nicht überschritten wurde. Dabei gilt  der Jahresverzehr auf dem Betrieb ohne Alpung. Dazu werden die Rindviehzahlen von der TVD übernommen.

Kessler rechnet nicht damit, dass sich im Mai 2014 viele auf gut Glück anmelden werden, die GMF dann doch nicht erfüllen können: «Die meisten, die mitmachen, haben ihre Situation vorher überprüft und wissen, dass sie genug Gras füttern.»

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