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Aussetzung aller ukrainischen Zölle vorgeschlagen

AgE |

 

Über eine Aufhebung aller Einfuhrzölle und Zollkontingentefür ukrainische Lieferungen will die Europäische
Kommission dem von Russlands Angriffskriegs gebeutelten Land unter die Arme greifen.

 

Die vergangene Woche  präsentierte Gesetzesvorlage stellt laut der Brüsseler Behörde «eine noch nie da gewesene Geste der Unterstützung für ein Kriegsland» dar und betrifft vor allem Agrarprodukte.

 

Der Kommissionsvorschlag muss noch vom Europaparlament und vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden. Bei der Abgabenentlastung geht es der Kommission zufolge vor allem um Produkte, die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch
keine vollständige Zollfreiheit geniessen.

 

Auswirkungen auf Eigenmittel begrenzt

 

Dies betrifft drei Kategorien. Genannt werden Obst und Gemüse, die dem Einfuhrpreissystem unterliegen sowie landwirtschaftliche Produkte und Verarbeitungserzeugnisse, für die bislang Zollkontingente gelten.

 

Auch Industriewaren, für die die Zölle bis Ende 2022 ohnehin abgebaut worden wären, sollen nun früher Abgabenfreiheit geniessen. Ausserdem wurde die Aussetzung aller Antidumping und Schutzmassnahmen der EU gegenüber ukrainischen Stahllieferungen - ebenfalls für ein Jahr - vorgeschlagen.

 

Ausgehend von den Einfuhren aus der Ukraine im Jahr 2021 ist nach Schätzung der Brüsseler Behörde mit einem Verlust an Zolleinnahmen von weniger als 31 Millionen Euro zu rechnen. Darüber hinaus wird der Verlust an Antidumpingzöllen auf knapp 35 Millionen Euro veranschlagt.

 

Brüssel stellte allerdings klar, dass die Einbussen sehr wahrscheinlich niedriger ausfallen werden, da die Einfuhren aus der Ukraine durch den Krieg bereits jetzt schon deutlich beeinträchtigt worden seien. «Daher werden die Auswirkungen auf die Eigenmittel der EU sehr begrenzt sein», so die Kommission.

 

Warentransport erleichtern

 

Darüber hinaus betonte die Behörde, dass die EU bereits Massnahmen vor Ort ergreife, um den Warentransport auf dem Landweg zu erleichtern und den ukrainischen Export in Drittstaaten
zu stärken.

 

So sei beispielsweise damit begonnen worden, die Bedingungen für ukrainische Lastkraftwagenfahrer, die Güter zwischen der Ukraine und der EU befördern, zu liberalisieren sowie die Nutzung von EU-Infrastrukturen zur Verbringung ukrainischer Produkte in Drittländer zu erleichtern. 

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