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Auto verbeult – Fahrerflucht

In besonderen Unfall- und Schadensituationen mit Fahrzeugen kommt der Nationale Garantiefonds zum Tragen.

Désiree Kobel, Claudia Güntert* |

 

 

In besonderen Unfall- und Schadensituationen mit Fahrzeugen kommt der Nationale Garantiefonds zum Tragen.

In der Schweiz ereignen sich täglich ein knappes Dutzend Schadenfälle mit Fahrerflucht. Sofern für die Beulen am Auto keine andere Versicherung (z.B. Parkschaden- oder Kaskoversicherung) aufkommt, hilft der Nationale Garantiefonds (NGF). Gemäss Strassenverkehrsgesetz deckt der NGF die Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Anhänger, Benützer von Fahrrädern und fahrzeugähnlichen Geräten in der Schweiz verursacht werden.

Er leistet, wie oben erwähnt, subsidiär: Hat der Geschädigte Anspruch auf Leistungen einer Schaden- oder Sozialversicherung, gehen diese Leistungen vor. Der NGF zieht bei Sachschäden einen Selbstbehalt von 1000 Fr. ab. Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn bei demselben Ereignis eine Person verletzt wurde und sich diese in ärztliche Behandlung begeben musste. Auch bei Unfällen, die durch ein nicht versichertes Fahrzeug (z.B. Velo) verursacht wurden, wird kein Selbstbehalt abgezogen.

Finanziert und getragen wird der Fonds von allen Motorfahrzeughaftpflichtversicherern gemeinsam über einen Zuschlag bei der Haftpflichtversicherungsprämie. Um Ersatzansprüche gegenüber dem Garantiefonds geltend zu machen, muss ein Polizeirapport ausgefüllt und der Schadenfall unverzüglich dem Nationalen Versicherungsbüro Schweiz gemeldet werden. Die Abwicklung der Schadenfälle erfolgt  gewöhnlich durch die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG.

*Die Autorinnen arbeiten bei der Agrisano Stiftung. Weitere Informationen betreffend den Nationalen Garantiefonds sind unter www.nbi-ngf.ch zu finden.


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