Die Schweizer Bäuerinnen und Landfrauen kämpfen gegen die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Sie schliessen sich damit der Meinung des Bauernverbandes an.
Die Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt, Familienzulagen in der Landwirtschaft in das Familienzulagengesetz zu integrieren und die Finanzierung anzupassen.
Für Bauernfamilien kaum tragbar
Dagegen wehrt sich der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) gemäss Medienmitteilung. Der Verband zeigt sich erstaunt über den Zeitpunkt des Berichts. Die Zulagen seien so ausgestaltet, dass sie dort helfen, wo sie am meisten benötigt werden: im Berggebiet und bei den Arbeitnehmenden, schreibt der SBLV.
Die Lohnnebenkosten von rund 100 Mio. Franken, welche bei einer Aufhebung der Familienzulagen in der Landwirtschaft zusätzlich auf die Bauernfamilien und auf die Landwirtschaft abgewälzt würden, wären unter den heutigen Gegebenheiten kaum tragbar und würden den Beruf sowohl für selbständig Erwerbende wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weniger attraktiv machen, so der SBLV.
SBV: Soziale Komponente
Auch der Schweizer Bauernverband sieht keinen Handlungsbedarf. Die Bauernfamilien mit ihren landwirtschaftlichen Arbeitskräften hätten aktuell ein tiefes Einkommen und würden mit der Umstellung um rund 100 Millionen zusätzlich belastet. Das Thema sei im Parlament bereits mehrfach diskutiert und immer verworfen worden. Da sich an der Ausgangslage nichts geändert hat, sieht der SBV keinen Handlungsbedarf. Eine soziale Komponente habe in der Agrarpolitik nach wie vor ihre Berechtigung.
Von Grundgedanken entfernt
In der Landwirtschaft liegen sie beim gesetzlichen Minimum von 200 Franken pro Monat für die Kinderzulage und 250 Franken für die Ausbildungszulage, wobei im Berggebiet 20 Franken hinzukommen. Die Zulagen nach Familienzulagengesetz sind je nach Kanton und Branche deutlich höher.
In der Landwirtschaft werden allerdings auch noch kinderunabhängige Haushaltungszulagen von 100 Franken gezahlt. Der EDK-Bericht zeigt noch andere Unterschiede auf, die laut EFK zu «Ungleichbehandlungen» führen. So profitieren selbständige Landwirte, weil sie keine Beiträge zahlen müssen. Auch bei den speziellen Zuschlägen im Berggebiet macht die EFK ein Fragezeichen.
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft hätten sich im Laufe der Zeit vom Grundgedanken, wirtschaftlich benachteiligte Kleinbauern und Arbeitnehmende in der Landwirtschaft finanziell zu unterstützen, in ein Gesetz zugunsten aller im Landwirtschaftsbereich tätigen Personen entwickelt, bilanziert die EFK. Es fehle eine Analyse, ob dies agrarpolitisch noch notwendig seien.


