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Bäuerliche Strukturen schützen

Der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen bedarf in Bayern ab dem 1. Januar 2017 schon ab Flächen von 1 ha einer Genehmigung. Zuvor hatte die Freigrenze bei 2 ha gelegen.

 

 

Der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen bedarf in Bayern ab dem 1. Januar 2017 schon ab Flächen von 1 ha einer Genehmigung. Zuvor hatte die Freigrenze bei 2 ha gelegen.

Damit möchte die Landesregierung die bäuerliche Agrarstruktur im Freistaat schützen. Stark gemacht hatte sich dafür unter anderem der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) Oberbayern, Anton Kreitmair, der gleichzeitig für die CSU im Landtag sitzt.

Diese Sache sei „sowohl der CSU-Fraktion als auch der Opposition ein wichtiges Anliegen“ gewesen, so dass durch eine konstruktive Zusammenarbeit nun die notwendige Anpassung auf den Weg gebracht worden sei. Wie Kreitmair nach der Landtagssitzung am vergangenen Donnerstag weiter erklärte, war dazu jedoch eine Gesetzesänderung erforderlich, die man nun erreicht habe.

Hintergrund ist der starke Anstieg der Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in vielen Regionen Bayerns. Diese sorgen laut BBV für einen immer intensiveren Wettbewerb, wobei private Investoren und einige Gemeinden mit Massnahmen zur Bodenbevorratung zusätzlich für Knappheit sorgten. Um Defiziten im Vollzug und bei der Verwaltung der Genehmigung vorzubeugen, soll laut Kreitmair in Zukunft „genau darauf geschaut“ werden, wie die Kreisverwaltungsbehörden das Gesetz anwenden. Gegebenenfalls müsse nach zwei Jahren nochmals nachkorrigiert werden.

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