Der Auftrag an die Landesregierung geht auf eine Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Wak-S) zurück. Ständerat und Nationalrat haben dem Vorstoss zugestimmt.
Die Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» beauftragt den Bundesrat, bis spätestens Ende 2025 unter Beizug von Fachexperten und Stakeholdern eine angepasste Vorlage für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auszuarbeiten. Mit der Vorlage soll die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten sowie das Unternehmertum gestärkt werden. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und die wirtschaftlichen Betriebsstrukturen verbessert werden.
Der Bundesrat selbst hat dem Parlament im Rahmen des Berichts zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 empfohlen, die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts soll von der AP22+ zu entkoppeln. Der Grund: Die Komplexität der AP22+ soll reduziert und die verbleibenden Teile der AP22+ sollen so zügig beraten werden können.
Bis Ende des dritten Quartals 2024 soll nun das WBF eine Vernehmlassungsvorlage mit Massnahmenvorschlägen unterbreiten.