/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Bauen ausserhalb Bauzonen: Wachstum eindämmen

Die Zahl der Gebäude und die Gesamtheit der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen sollen nur noch auf 101 Prozent gegenüber dem Stand Ende September 2023 wachsen dürfen. Dieses Ziel schlägt der Bundesrat bei der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes vor. 

sda |

Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes hatte die Räte jahrelang beschäftigt. Das Parlament entschied, diese Vorlage zum indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu machen, welche später zurückgezogen wurde. Kernelement der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel für das Bauen ausserhalb von Bauzonen.

Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.

«Ausgewogenes Ziel»

Nun schlägt der Bundesrat im Entwurf der Umsetzungsverordnung ein «ausgewogenes Stabilisierungsziel für das Bauen ausserhalb der Bauzonen» vor, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Zahl aller Gebäude ausserhalb der Bauzonen soll künftig demnach um höchstens ein Prozent gegenüber dem Stand im Herbst 2023 wachsen. Damit nehme er die Forderungen der Landschaftsinitiative ernst, schrieb der Bundesrat.

Derzeit bestehen in der Schweiz rund 620’000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Ein zusätzliches Wachstum von einem Prozent entspricht rund 6200 Gebäuden. Durchschnittlich 500 Gebäude werden jedes Jahr ausserhalb der Bauzonen erstellt. Somit entspricht das noch zulässige weitere Wachstum einer Bautätigkeit von etwas über zehn Jahren.

Landwirtschaft hat Vorrang

Kantone können Spezialzonen festlegen, um beispielsweise traditionelle Kulturlandschaften weiterzuentwickeln. Dort sind Umnutzungen oder Neubauten ausserhalb der Bauzonen unter strengen Bedingungen möglich. Das Volumen und die beanspruchte Fläche neuer Bauten müssen in diesem Fall vollständig kompensiert werden, wie dem Verordnungsentwurf zu entnehmen ist. Das heisst, es müssen andere Gebäude oder Anlagen in dieser Zone abgerissen werden.

Der Bundesrat hält noch einmal fest, dass in Landwirtschaftszonen die Landwirtschaft den Vorrang gegenüber anderen Nutzungen wie etwa dem Wohnen hat. Er schlägt umweltschutzrechtliche Erleichterungen bezüglich Geruchs- und Lärmimmissionen aus der Landwirtschaft vor. Schliesslich erteilt er den Kantonen den Auftrag, beim Vorgehen gegen illegales Bauen, die Verfahren zu verbessern. 

Die Vernehmlassung der Raumplanungsverordnung dauert bis am 9. Oktober.

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr an die Olma?

    • Ja:
      29.78%
    • Nein:
      61.24%
    • Weiss noch nicht:
      8.99%

    Teilnehmer insgesamt: 356

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?