Im Jahr 2019 führte der kantonale Veterinärdienst bei Aargauischen Bauern 827 Tierschutzkontrollen durch. 289 dieser Kontrollen waren unangemeldet. Bei einer dieser Kontrollen war der Aufwand dabei besonders gross. Der Fall endete vorab am 16. August 2023 mit einem Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts.
Die Kontrolleure bemängelten in diesem Fall fehlende Ohrmarken, ungenügende Klauenpflege und Unregelmässigkeiten bei der Erfassung des Tierbestands. Der fehlbare Bauer sei jedoch wiederholt uneinsichtig gewesen und hätte mehrmals Beschwerde eingereicht, berichtet die «Aargauer Zeitung». Ein jahrelanges Rechtsverfahren war die Folge.
Bauer bedrohte Kontrolleure
Der fehlbare Bauer wurde vom Veterinärdienst aufgefordert, diese Mängel zu beheben. Doch statt seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen, hat der Bauer eine Beschwerde gegen diese veterinärdienstliche Verfügung eingereicht. Sowohl das Gesundheitsdepartement wie auch Verwaltungsgericht haben diese Beschwerde dann aber zurückgewiesen.
Der Veterinärdienst hat daraufhin bei diesem fehlbaren Bauern im August 2020, also ein Jahr später, wieder eine unangemeldete Kontrolle durchgeführt. Festgestellt hat er dabei, dass die Mängel in der Tierhaltung grösstenteils nicht behoben worden waren.
Polizeischutz notwendig
Aber auch in diesem zweiten Fall weigerte sich der Bauer den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Aber nicht nur das. Bei dieser zweiten Kontrolle verhielt er sich zudem unkooperativ und bedrohte die Kontrolleure massiv.
Bei der nächsten Kontrolle im Dezember 2021 mussten die Mitarbeiter des Veterinärdienstes sogar einen Polizeischutz beanspruchen. Die fünf Kontrolleure wurden dabei nicht nur von vier Polizisten begleitet, sondern sogar von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP).
Verzögerungen im Betriebsablauf
Doch auch das hat den uneinsichtigen Bauern nicht zu einem kooperativeren Verhalten veranlasst. Auch hier hat er wieder eine Beschwerde ans Verwaltungsgericht eingereicht. Die unangekündigte Kontrolle mit einer Dauer von rund vier Stunden habe zu Verzögerungen im Betriebsablauf geführt, so der fehlbare Bauer.
Weil eine Vielzahl an vorgängig festgestellten Mängeln im Betrieb zu überprüfen gewesen seien, sei diese längere Kontrolle berechtigt gewesen, heisst es von der anderen Seite. Zudem habe für den Veterinärdienst ein legitimes Bedürfnis nach polizeilicher Absicherung bestanden, hielt das Departement fest.

Auch bezüglich der Ohrmarken hat das Veterinäramt den Bauer gerügt.
Stephan Jaun
Ab wann die Sturheit der Vernunft weichen sollte
Der Bauer anerkenne zwar die Probleme der Klauengesundheit, erachte aber die Verfügung von Massnahmen nicht als notwendig. Es brauche nur mehr Zeit, um die Gesundheit der Rinder weiter zu verbessern, so der Bauer. Doch das Verwaltungsgericht sieht das anders. Es weisst die Beschwerde des Bauern vollumfänglich zurück.
Das Gericht wirft dem Bauer vor, die Klauenpflege bei den Rindern über Jahre vernachlässigt zu haben. Bereits 2019 hätte man stark lahmende Tiere festgestellt. Ein Jahr später wurde die Klauenpflege bei acht Kühen als ungenügend qualifiziert und bei beinahe 50 Prozent des Tierbestandes wurden erneut Klauenprobleme festgestellt. Im Dezember 2021 fand der Veterinärdienst mindestens 27 lahme Tiere vor und stellte fest, dass das Behandlungskonzept nicht konsequent umgesetzt worden war.
Der Bauer, der nachweislich gegen die Vorlagen des Veterinäramtes verstossen habe, könne seinen Fall jetzt noch vor Bundesgericht bringen. Die Verfahrenskosten für den Verwaltungsgerichtsentscheid von 2'500 Franken muss er aber bezahlen.
Kritik des Bauernverbands verblasst
Im Januar 2022 kritisierte der Bauernverband Aargau den kantonalen Veterinärdienst. Die Beanstandungen seien kleinlich, die Massnahmen unverhältnismässig und es hätte zu viele ungemeldete Kontrollen gegeben, so die Kritik. Der Kanton hingegen erwiderte, dass er sich bei den Tierschutzkontrollen und Sanktionen für fehlbare Landwirte nur an die Vorgaben des Bundes halte.
Das Verhältnis zwischen dem Bauernverband und den Kontrolleuren hätte sich aber mittlerweile entspannt, berichtet die «Aargauer Zeitung» weiter. Die Zeitung verweist dabei auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts. Dieses stelle fest, dass die unangemeldeten Kontrollen wohl wirkungsvoll seien. Sie führten aber andererseits zu jahrelangen Rechtsverfahren.
Das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts vom 16. August 2023 können Sie hier einsehen .


