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Bauer liess Hennen verhungern

Ein Landwirt aus dem deutschen Bersenbrück wurde wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz zu einer Busse in der Höhe von 2700 Euro (2'900 Franken) verurteilt. Weil er kein Geld mehr hatte, konnte der 60-Jährige kein Futter mehr zukaufen.

 

 

Ein Landwirt aus dem deutschen Bersenbrück wurde wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz zu einer Busse in der Höhe von 2700 Euro (2'900 Franken) verurteilt. Weil er kein Geld mehr hatte, konnte der 60-Jährige kein Futter mehr zukaufen.

Trotz wirtschaftlicher Not hätte er den Kopf nicht in den Sand stecken dürfen, sondern handeln müssen, hielt die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest. Ihm hätten die Folgen bewusst sein müssen. "Jedes Kind weiss, was passiert, wenn man Tieren nichts zu trinken und zu futtern gibt", sagte die Richterin.

Rund 5'600 Legehennen starben einen Hungertod. Entdeckt wurden die toten Tiere in den gepachteten Ställen im Februar und März 2015 von Tierärzten. Wie der Norddeutsche Rundfunk berichtet, wurde der Bauer am Montag vor dem Amtsgericht wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz zu einer Busse von 2'700 Euro verurteilt.

Laut dem Tierschutzgesetz haben Halter dafür zu sorgen, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und untergebracht wird. Als Tierschutz-widriges Verhalten gilt die ungerechtfertigte Tötung und die rohe und quälerische Misshandlung.

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