2014 wurde eine Frau von Kühen im Pinnistal (A) getötet. Das Landgericht Innsbruck hat im Zivilprozess gegen einen Bauern eine drastische Strafe verhängt. Dieser muss den Hinterbliebenen 490'000 Euro (560'000 Franken) Schadenersatz leisten. Der Landwirt legt Berufung ein.
Der Vorfall hatte sich im Sommer 2014 im Pinnistal zugetragen. Eine Frau war mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs. Plötzlich liefen die Kühe seitlich auf sie zu. Die Herde hatte es vermutlich auf dem Hund abgesehen. Dieser soll sich jedoch nicht aggressiv gegenüber den Kühen verhalten haben.
Warnschilder genügen nicht
Die Wanderin wurde angegriffen und schwer verletzt. Während 45 Minuten wurde die 45-Jährige reanimiert. Die Deutsche erlag jedoch ihren Verletzungen. Gemäss dem Obduktionsbericht wurde die Frau zu Tode getrampelt. In der Folge beklagte der Wittwer den Bauern.
Während des Prozesses sagte der Landwirt mehrmals, dass er Hinweis- und Warnschilder entlang der Weide angebracht habe. Diese machten auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam. Dem Anwalt des Witwers war das zu wenig. Er warf ihm vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstossen zu haben. Der Landwirt wäre dazu verpflichtet gewesen, die Tiere von der Strasse fernzuhalten, da diese öffentlich ist, argumentierte der Anwalt des Witwers.
Bauer hätte abzäunen sollen
Der Prozess ging vor zwei Wochen zu Ende. Nun wurde das Urteil den beiden Parteien schriftlich zugestellt, wie ORF Tirol berichtet. Der Landwirt hätte das Gebiet, in dem seine Kühe grasten, einzäunen können, lautete die Urteilsbegründung.
«Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Viehalter den Weg abzäunen und so den Unfall hätte verhindern können», sagte der Anwalt des Landwirts, Ewald Jenewein, zum TV-Sender.
Freie Weide in Gefahr
Der Anwalt kann sich der Argumentation des Gerichts nicht anschliessen: «Das hätte eine Lawine von Folgen für Viehhalter im alpinen Bereich. Die freie Weide würde es dann nicht mehr geben, weil man dann jede Fläche von stärker frequentierten Wegen abzäunen muss.»
Anwalt Jenewien erklärte gegenüber ORF, dass die Bauern künftig das Durchqueren ihrer Weiden untersagen könnten. Das freie Wegerecht nach dem Forstgesetz gelte nur für den Wald und nicht für freie Weideflächen. Der Landwirt will das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen, weil es einen Präzedenzfall darstellen würde.