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Bauer muss Entsorgung nicht zahlen

Im Frühling 2018 sind in einem Maststall im deutschen Gelchsheim (D) 2000 Schweine verendet. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass der Landwirt die Entsorgung in sechsstelliger Höhe nicht übernehmen muss.

 

Im Frühling 2018 sind in einem Maststall im deutschen Gelchsheim (D) 2000 Schweine verendet. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass der Landwirt die Entsorgung in sechsstelliger Höhe nicht übernehmen muss.

Im April 2018 waren die Kadaver in dem Stall in Gelchsheim gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft teilte später mit, dass die Tiere wahrscheinlich verhungert, verdurstet oder erstickt seien. Die Ermittlungen dauern weiter an. Im Raum stehen Vorwürfe des Verbots gegen das Tierschutzgesetz und des unerlaubten Betreibens von Anlagen.

Weil der Landwirt nicht fristgemäss mit der Beseitigung der Kadaver begonnen hatte, hat das Landratsamt eine Fachfirma damit beauftragt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die Kosten in der Höhe von 200'000 Euro (228'000 Fr.) stellte die Behörde dem Bauern in Rechnung. Der Landwirt hat diesen Entscheid vor Gericht angefochten. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am Montag zwei Klagen des Bauern und einer Gesellschaft, an der er beteiligt ist, gegen Bescheide des Landratsamts stattgegeben

Der Gericht argumentierte, dass unter anderem Kosten für die Bekämpfung von Schädlingen geltend gemacht worden seien. Diese Leistung hätte die Kläger aber nicht ausdrücklich gefordert, so die Richter.

Das Landratsamt kann eine Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. «Wir alle sind sehr überrascht von diesem Urteil. Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir prüfen, ob wir Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen können», sagte Landrat Eberhard Nuss. 

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