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Bauer muss für Kälbchen-Transport vor Gericht

Ein Bauer aus dem Zürcher Unterland musste sich vor Gericht verantworten, weil er ein ausgebüxtes Kälbchen in seinem Auto zurück zum Hof brachte. Der Vorfall endete für den Landwirten mit einem Schuldspruch und mit rund 1600 Franken Gerichts- und Verfahrenskosten.

clu |

An einem Märzabend nach 22 Uhr klingelte bei einem Landwirt im zürcherischen Bezirk Dielsdorf das Telefon. Die Polizei meldete, dass eines seiner Kälber ausgebüxt sei. Der 50-Jährige reagierte sofort: Er stieg in seinen Toyota Proace, fuhr zum Tier, hob das rund 40 Kilogramm schwere Kalb in den Wagen und brachte es die 700 Meter zurück auf den Hof.

Was er damals nicht ahnte – und wie nun der «Tages-Anzeiger» berichtet: Diese spontane Aktion sollte ein Nachspiel haben. Die Polizei zeigte ihn an, das Statthalteramt stellte einen Strafbefehl aus. Vorgeworfen wurden ihm mangelhafte Haltung, weil das Tier entweichen konnte, sowie ein unsachgemässer Transport. Die Behörde forderte eine Busse von 600 Franken und zusätzlich 430 Franken Verfahrenskosten, schreibt die Zeitung.

«Das Kälbli konnte kaum laufen»

Der Landwirt akzeptierte den Strafbefehl nicht und erhob Einsprache. Vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH schilderte er die Hintergründe. Das betroffene Kalb sei von Geburt an schwach gewesen und habe nicht bei der Mutter trinken wollen. «Es hat die Nähe zur Mutter nicht gesucht, eben weil es nicht bei ihr trinken konnte», sagte er laut dem «Tages-Anzeiger». Auf dem Hof würden sich viele Tiere frei bewegen und selbständig zurückkehren, nur dieses eine sei immer wieder orientierungslos gewesen.

Als die Polizei ihn informierte, habe er keine Zeit verloren. Für die zweiminütige Fahrt habe er im Auto Platz geschaffen, aber auf Hilfsmittel wie Rampe oder Absperrgitter verzichtet. «Das Kälbli konnte kaum laufen, einen Hund hebt man doch auch einfach hoch», erklärte er. Nach dem Einladen hätten die Beamten zudem gemeint, «alles sei gut».

Mit einem Bein im Gefängnis

Der Bauer zog auch einen Vergleich zum Alltag: «Wenn ein Kind von zu Hause weglaufe und der Vater es mit dem Geschäftsauto ohne Kindersitz abhole, sage auch niemand etwas.» Er fügte laut dem Artikel auch noch an: «Es ist schade, dass man als Bauer immer das Gefühl haben muss, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.»

Das Kälbchen lebt inzwischen nicht mehr. Im Frühling erkrankten mehrere Tiere des Betriebs an der Blauzungenkrankheit. Der Landwirt liess das Kalb im Tierspital untersuchen. Dort stellten die Tierärzte fest, dass es ohne Grosshirn geboren worden war und somit nicht lebensfähig gewesen sei. Wie es im «Tages-Anzeiger» heisst, habe er das Tier im August schlachten lassen müssen.

Gericht spricht von einer «Lappalie»

Der Einzelrichter des Bezirksgerichts machte dem Landwirt deutlich, dass er an die Gesetze gebunden sei. «Ihr Verhalten verstösst damit gegen das Gesetz», wird dieser im «Tages-Anzeiger» zitiert. Das Urteil lautete auf mehrfachen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.

Die Konsequenz: Der Bauer muss rund 1600 Franken Gerichts- und Verfahrenskosten übernehmen. Auf eine zusätzliche Strafe in Form einer Busse verzichtete das Gericht jedoch. «Das ist bei besonders leichten Fällen mit geringer Schuld und geringen Tatfolgen möglich», erklärte der Richter laut der Zeitung.

Zum Schluss habe der Richter noch gesagt: «Es ist eine Lappalie, die nicht zu uns hätte kommen müssen.» Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; der Bauer kann Beschwerde einlegen.

Kommentare (10)

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  • B.A.U.E.R | 02.09.2025
    Da könnte man sich fast Fragen: Können auch Polizisten an der Blauzungenkrankheit erkranken? Wegen fehlendem ...
  • Walter alter Bauer | 29.08.2025

    Richter, Polizisten, Kontrolleure und Beamte müssen neben den vielen Paragrafen lernen, auch lernen, was ist "Gesunder Menschenverstand". Mit "Gesundem Menschenverstand" könnte man viel Geld und Leid sparen.

  • Kocher Ueli | 28.08.2025

    Schlamperei der P0lizei und der Richter ikl.des Tierschutzgesetzes

  • Baeuerin | 28.08.2025

    Hetzjagd auf Landwirtschaft


    Ja, wir holen frisch geborene Kälber auf der weide in Gartenanhängerlein nach Hause. Wir hatten wegen vereister Zufahrtstrasse gekaufte Tränkekälber im Kofferraum vom Dorf (umlad Viehhändler) auf Hof transportiert. Alles strafbar! Der Unterschied ist wo man wohnt. In Agglomeration, je nach Kantone hat man ein Minus , wenn man Landwirt ist. Der bestrafte bauer tut mir leid. Viele Blauzungenkälber sind geistig und körperlich eingeschränkt.

  • Tierschützer | 28.08.2025
    "Die Polizei, dein Freund und Vera**scher" Ungefähr so muss man sich in so einer Situation vorkommen! Ich traue diesen Typen schon lange nicht mehr, bin nun einmal mehr bestätigt darin...
  • Ketzer | 28.08.2025
    Der Richter, dieses Kalb, fährt doch bestimmt auch Auto?
  • Farmer | 27.08.2025
    Nur Kopfschütteln, Polizei und Richter null Ahnung verschweige noch ein Praktisches Denken. Leider, das ist unsere Schweiz 80% Id.... und 20% Praktiker.
  • bruno | 27.08.2025
    Wenn der Richter dieser Meinung ist sollte die Polizisten das bezahlen müssen .
    Wenn das führen eines Kalbes in einem Auto nicht erlaubt ist wieso darf dann ein Hund da rein verstehe ich nicht. dieses kalb war nicht schwerer als ein gewöhnlichere Hund.
  • Student | 27.08.2025

    Ned im ärnscht? Gsonde mönscheverstand wo? Im militär eschs no erlaubt duzendi rekrute i laschtwage ie z biige ofe bode, ond das god ned? Heieiei

  • Gesunder Menschenverstand | 27.08.2025
    Wenn man für eine Lappalie (gem. Richter) 1600.- Fr. bezahlen muss stimmt etwas nicht mehr in der Schweiz.
    Die Kleinen werden skrupellos bestraft, die Grossen lässt man laufen!
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