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Bauer unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht

Das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau hat einem Landwirt für das Jahr 2013 die Direktzahlungen gekürzt, weil er gegen Tierschutzbestimmungen verstossen und Gewässerschutzbestimmungen nicht eingehalten hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen diesen Entscheid abgewiesen.

sda |

 

 

Das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau hat einem Landwirt für das Jahr 2013 die Direktzahlungen gekürzt, weil er gegen Tierschutzbestimmungen verstossen und Gewässerschutzbestimmungen nicht eingehalten hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen diesen Entscheid abgewiesen.

Die Vorinstanzen waren zum Schluss gekommen, dass dem Landwirt nach verschiedenen Kürzungen und Verrechnungen - auch bezüglich vergangener Jahre - Direktzahlungen von rund 33'000 Franken auszuzahlen sind. Der Mann forderte für das Jahr 2013 jedoch rund 145'000 Franken.
Bei Kontrollen war festgestellt worden, dass zahlreiche Pferde, Ponys und Esel auf zu engem Raum gehalten wurden. Auch bei mehreren Rindviechern waren die Liegeplätze zu schmal.

Weil die Hofentwässerung mangelhaft war, kam es ausserdem zu den Beanstandungen hinsichtlich der Gewässerschutzbestimmungen. Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem ausführlichen Urteil fest, dass die Vorinstanzen korrekt vorgegangen sind und die Kürzung der Direktzahlungen zurecht erfolgt ist. Der Landwirt ist bei den Thurgauer Behörden kein Unbekannter. Er wurde unter anderem wegen Tierquälerei in Zusammenhang mit seinen Pferden verurteilt.

(Urteil B-2261/2014 vom 24.07.2015)

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