Ein Landwirt von der Staatsanwaltschaft Winterthur/ Unterland wegen Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.
Mitarbeiter des kantonalen Veterinäramts machten auf einem Bauernhof in der Region Winterthur eine Überraschungskontrolle. Der Besuch sei nach einer Meldung aus der Bevölkerung geschehen, schreibt "Der Landbote". Eingestallt war ein Kuh mit einem grossem Abszess über dem linken Auge. Das Tier war in einem sehr schlechten Zustand, Fachpersonen veranlasste noch am selben Tag die Notschlachtung.
Nun wurde der Bauer von der Staatsanwaltschaft Winterthur/ Unterland wegen Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.
Er muss 800 Franken Busse und 1000 Franken Gerichtskosten bezahlen, eine Geldstrafe von weiteren 3000 Franken würde fällig, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt.
Weitere Kontrollen
Das Veterinäramt entdeckte weitere Mängel auf dem Betrieb: So waren drei Liegeboxen für die Kühe nicht tierschutzkonform ausgerüstet, die Tiere drohten sich beim Hinlegen zu verletzen.
Laut dem Veterinäramt kommen solche Notschlachtungen einige Male pro Jahr vor. In solchen Fällen weitet das Amt die Kontrolle aus. Auch der Hof in der Region wird jetzt überwacht, und es werden mehrere unangemeldete Nachkontrollen durchgeführt.
In der Regel werden Betriebe im Kanton Zürich alle vier Jahre kontrolliere. Stelle sich heraus, dass jemand nicht gewillt oder unfähig sei Tiere langfristig korrekt zu halten, werde ein umfassendes oder teilweises Tierhalteverbot ausgesprochen, schreibt "Der Landbote" weiter.