Um Arbeitsplätze zu schaffen, plant die Gemeinde Hünenberg das Arbeitsgebiet Bösch-Rothus zu erweitern. Das Land von Biobauer Franz Blaser müsste dazu überbaut werden. Dieser will sein Land aber nicht verkaufen, schreibt die Luzerner Zeitung.
Die Gemeinde Hünenberg will die Attraktivität des Arbeitsgebiets Bösch weiter steigern und weitere Arbeitsplätze schaffen. So möchte die auf die Herstellung von Sportvelos spezialisierte Firma Specialized dort ihr europäisches Hauptquartier errichten. 300 Arbeitsplätze würden dadurch geschaffen.
Anfragen abgelehnt
Gegen dieses Vorhaben gingen sechs Einsprachen ein. Eine davon stammt von Bauer Franz Blaser. Im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebietes müsste Blaser einen Teil seines landwirtschaftlich genutzten Landes abgegeben. Dagegen wehrt er sich.
Blaser zeigt sich bisher unnachgiebig. «Ich bin ganz sicher, dass es im Sinne des Schweizer Volkes, der Zuger und der Hünenberger ist, den Boden besser vor der Verbauung zu schützen», schreibt Blaser in seiner Einsprache. Eigentlich hätte er sein Land schon lange für viel Geld verkaufen können. Regelmässige Anfragen von Immobilienfirmen hat er aber immer abgelehnt. Ein Verkauf kommt für ihn nicht in Frage. Denn mit dem betroffenen Landstück verfolgt Blaser andere Ziele. Statt gewerbliche Infrastrukturen soll nach seinen Plänen an diesem Ort ein Biotop errichtet werden.
Enteignung nicht geplant
Die Gemeindepräsidentin bringt Verständnis dafür auf, dass ein Landwirt den Bestand an Kulturland erhalten will. «Die Gemeinde ist nach wie vor an einer gütlichen Lösung interessiert», zitiert die «Luzerner Zeitung» die Gemeindepräsidentin Renate Huwyler. Die Gemeinde hat dazu Blaser auch angeboten, das zu bebauende Land real zu ersetzen. Doch der Biobauer scheint seine Position gefunden zu haben.
«Für mich steht fest, dass ich mein Land nicht verkaufen will» hält Blaser fest. Andererseits scheinen auch die Pläne der Gemeinde bereits fixiert. «Sollte Franz Blaser der Forderung nach einer Überbauung nicht nachkommen, steht der Gemeinde von Gesetzes wegen unter bestimmten Voraussetzungen das Kaufrecht zu», sagt die Gemeindepräsidentin. Eine Enteignung sei jedoch nicht geplant.
D-Day am 18. Juni
Blaser verweist dagegen auf eine andere Passage im Planungs- und Baugesetz. So entfällt das gesetzliche Kaufrecht, wenn das landwirtschaftlich genutzte Grundstück am Siedlungsrand liegt und der selbstbewirtschaftende Landwirt mit einer entschädigungslosen Auszonung einverstanden ist. «Beides trifft zu» hält Blaser fest.
Einmal mehr stehen sich also Biodiversität und Landwirtschaft, der wirtschaftlichen Entwicklung eines Gebietes gegenüber. Am 18. Juni wird die Stimmbevölkerung von Hünenberg über das Schicksal der Überbauung Bösch-Rothus entscheiden.


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