In Österreich sind die Bauern aufgrund eines Gerichtsurteils verunsichert. Ein Landwirt ist wegen einer tödliche Kuhattacke auf eine Frau zu einer Schadensersatzzahlung von 490'000 Euro verurteilt worden. Der oberste Alpbauer Österreich fordert nun Klarheit und Sicherheit für die Landwirte.
«Nach dem Richterurteil, das einen Tiroler Alpbauern schuldig sprach, weil eines seiner Tiere eine Touristin tödlich verletzt hat, braucht es Klarheit und Sicherheit für die Alpbäuerinnen und Alpbauern. Bei solchen Vorfällen dürfen die Alpverantwortlichen keine Opfer sein», betont Erich Schwärzler, Obmann der Alpwirtschaft Österreich, mit Nachdruck.
Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen
Deshalb müssten bereits für den heurigen Almsommer entsprechende Regelungen vorgelegt werden. Sollten keine adäquaten Lösungen gefunden werden, so ist ein Hundeverbot auf Weideflächen die letzte Konsequenz.
«Bei allem Verständnis für den Tourismus sagen wir aber klar Nein zum Auszäunen von sämtlichen Wegen. Wir setzen in der Freizeitnutzung dieser wertvollen Kulturlandschaft auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Zusätzlich sollen leistbare Rechtsschutzversicherungen den Alpverantwortlichen mehr Sicherheit geben. Die Alpbäuerinnen und Alpbauern erbringen grossartige Leistungen im Sinne der Allgemeinheit und produzieren hochwertige Produkte. Das sollen sie auch weiterhin mit einem Gefühl der Sicherheit tun können», stellt Schwärzler klar.
Zu Tode getrampelt
Nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Touristin im Sommer 2014 im Pinnistal im Bundesland Tirol muss der beklagte Landwirt den Hinterbliebenen Schadenersatz zahlen. Die Frau war mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs. Plötzlich liefen die Kühe seitlich auf sie zu. Die Herde hatte es vermutlich auf dem Hund abgesehen. Dieser soll sich jedoch nicht aggressiv gegenüber den Kühen verhalten haben.
Die Wanderin wurde angegriffen und schwer verletzt. Während 45 Minuten wurde die 45-Jährige reanimiert. Die Deutsche erlag jedoch ihren Verletzungen. Gemäss dem Obduktionsbericht wurde die Frau zu Tode getrampelt. In der Folge beklagte der Wittwer den Bauern.
Gericht: Einzäunen zumutbar
Der Ehemann und der Sohn des Opfers erhalten insgesamt rund 180'000 Euro. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen, teilte das Landsgericht Innsbruck am Freitag mit. Insgesamt beläuft sich die Summe auf gegen 490'000 Euro.
Nach Auffassung des Gerichts hatte der Bauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Mutterkuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt. Die aufgestellten Warnschilder hätten nicht ausgereicht. «An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar», argumentierte das Gericht.