Auf der Alp Ännetseeben in Glarus Süd wurde Anfang August ein 11 Monate junges Kalb von einem Wolf gerissen . In diesem Jagdbanngebiet Kärpf sei im Glarus auch das erste Grossrudel entstanden. Ein besserer Schutz und eine angemessenere Entschädigung seien dringend nötig, schreibt die BGS in einer Mitteilung.
Ergänzend stellt die Gruppe fest, dass im Sommer 2022 nur wenige vermisste Tiere entschädigt wurden. Mit dem eingereichten Memorialsantrag will die Gruppe dies nun ändern. Die BGS zeigt sich dabei zuversichtlich, dass trotz der Sympathien, die dem Wolf entgegengebracht werden, es möglich sei, eine vernünftige Regulierung gesetzlich zu verankern.
Der Memorialsantrag lautet wörtlich:
«Das kantonale Jagdgesetz ist dahingehend anzupassen, dass Schäden, welche durch Grossraubtiere verursacht werden, vollumfänglich und auch auf Grund plausibler Indizien an die betroffenen Tierhalter entschädigt werden», lautet die Forderung.
Ein zumutbarer Herdenschutz wird beim Kleinvieh vorausgesetzt. Aber auf Weideflächen, wo dieser Schutz nicht möglich ist, werden keine Entschädigungen gekürzt oder weitere Auflagen gefordert. «Dies soll dem Erhalt der Alp- und Weidewirtschaft und der durch diese Bewirtschaftung entstandenen weltweit einzigartigen Alpinen Lebensräume dienen», heisst es im Antrag.
Auch Verlust vermisster Tiere soll entschädigt werden
Die Zahl der Übergriffe auf das Nutzvieh nehme stetig zu, schreibt die BGS in der Begründung zum Antrag. Dies, obwohl im Gegensatz dazu auch die Bemühungen im Herdenschutz laufend erweitert und angepasst werden.
Der Sommer 2022 habe gezeigt, dass für die Nutztierhalter nicht nur die Tiere, welche einwandfrei als Riss bestätigt wurden, ein Verlust darstellen, sondern in noch grösserem Masse, Tiere, welche in erster Linie in Streifgebieten der Wölfe nicht mehr auffindbar waren. Diese Tiere seien bis jetzt im Kanton Glarus nur in sehr wenigen Fällen vergütet worden. Dies, obwohl Unterlagen zur Verfügung stünden, um den Zusammenhang mit bestätigten Wolfsangriffen aufzuzeigen.
Kommission soll prüfen und entschädigen
In umliegenden Kantonen hätten sich die Risse auch bereits auf das Grossvieh ausgeweitet, welches nicht geschützt werden kann. Technischer Herdenschutz beim Grossvieh sei auf den Glarner Heim -und Alpweiden nicht umsetzbar und auch nicht zielführend. Dies, weil dies vom Aufwand gar nicht machbar sei und enorme Einschränkungen für das Wild zur Folge hätte, so die Bauerngruppe.
So würden wohl zunehmend Ereignisse auf die Tierbesitzer zukommen, bei welchen die Tierhalter für Tiere (etwa, weil sie abgestürzt sind) aufgrund der fehlenden eindeutigen Beweislage keine Entschädigung für ihren Verlust erhalten. Solche Ereignisse seien künftig durch eine paritätische Kommission, auf Plausibilität und im Ausschlussverfahren zu überprüfen und bei gefestigten Indizien «Grossraubtier» zu entschädigen, fordert die BGS weiter .
Beim Grossvieh seien in der Glarner Region viele Landwirte über Selbsthilfeorganisationen versichert, welche durch die Bauerngemeinschaft finanziert werden. Grössere Ereignisse würden allen diesen Gemeinschaften den Stecker ziehen oder aber die Prämien würden exorbitant steigen.
Thomas Elmer aus Elm GL (hier im Bild) präsidiert die Bauergruppe Glarus Süd zusammen mit Jakob Hefti-Eberle aus Luchsingen GL. Sie haben den Memorialsantrag im Namen der Glarner Bauern unterzeichnet.
Barbara Bäuerle
Bauerngruppe fordert Gewissheit
In einem Kanton, wo dermassen viele Tiere gealpt werden, sei das Risiko in Zukunft immer wieder mit solchen Ereignissen konfrontiert zu werden, sehr gross. Da brauche es für die Land -und Alpwirtschaft Gewissheit, dass Verluste mit «Ursache Grossraubtier» und entstandene Aufwände bei solchen Ereignissen zu 100% entschädigt werden.
Zudem sei der aufkommende Druck der zu bringenden Beweislast, bei allen diesen Ereignissen, von den Tierhaltern wegzunehmen und mit geeigneten Verfahren auf den Kanton zu richten. Die Alpwirtschaft trüge im Kanton Glarus erheblich zur wirtschaftlichen Situation der Bauernbetriebe bei.
Gebiete für Landwirtschaft zentral
Da müsse es dem Kanton ein Anliegen sein, unabhängig anderer Vorgehensweisen, diesen Betrieben in der neu entstandenen Situation «Grossraubtiere» zur Seite zu stehen. Dies gelte auch für Gebiete oder Tierkategorien, welche mit zumutbarem Aufwand nicht geschützt werden können.
Auch diese Gebiete seien für die Landwirtschaft von grosser Bedeutung und könnten aufgrund eines ausufernden Problems, nicht einfach aufgegeben werden, schliesst die BGS die Begründung ihres Antrags.
Wolfscharta Glarnerland
Im April 2023 hat die Fachkommission Grossraubtiere des Glarner Bauernverbandes die Wolfscharta lanciert. Er sammelt dazu Unterschriften. Sie können den Unterschriftenbogen für die Wolfscharta hier herunterladen .
Noch mal 2000 bis 4000 Tiere die verloren gegangen sind die man nicht nach sucht...
Also reden wir fast über 15.000 Tiere die jedes Jahr sterben und da ist der Wolf gar nicht dran beteiligt...
Die Schweiz hat abgestimmt für den Wolf Herdenschutz funktioniert auch in den Alpen...
9cFtyd
15.000 Tiere Tod, macht 1,9%
Ein Schnitt wo die Bauern mit leben können..
Da ist der Wolf mit unter 0000,2% der Anteil wo Theater gemacht wird...
Das ist krank
Setzt endlich die Kangals ein die in den Tieheimen vegetieren, dann läuft kein Tier weg oder wird gefressen.
Mir scheint, ihr wollt das nicht, damit der Wolf getötet wird.
Welches Recht nehmen wir uns. Der Wolf war vor uns da. Ohne ihn kommt die ganze Vegetation durcheinander.
Wann versteht der ach sooo schlaue Mensch= Kreatur das?