Die betroffenen Bauern werden vom Anwaltskollektiv Avocat.e.s pour le climat vertreten. Diese bestätigten am Mittwochabend der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass diese Woche eine Beschwerde eingereicht wird.
Sechs Bauern und fünf Verbände
Sie wehren sich gegen eine kürzlich erfolgte Weigerung des Eidgenössische Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), auf ihre Klage vom vergangenen Frühjahr einzutreten. Diese Klage ziele darauf ab, dass diese Behörde die Klimaverpflichtungen der Schweiz respektiert, wie das 2017 ratifizierte Abkommen von Paris.
Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um sechs einzelne Bauern und Bäuerinnen sowie fünf Verbände: Uniterre, Kleinbauern-Vereinigung, BioGenève, Schweizer Bergheimat und Les Jardins de Cocagne. Wie ihre Anwälte erklärten, sind sie der Ansicht, dass «die Schweiz ihre rechtlichen Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgase verletzt hat und weiterhin verletzt».
Klimaseniorinnen als Vorbild
Sie erinnern an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom vergangenen April, der die Schweiz wegen Untätigkeit im Klimabereich verurteilt und den Klimaseniorinnen recht gegeben hatte.
In dieser Logik «muss den Bauern die Qualität zuerkannt werden, um konkrete Massnahmen von den Behörden zu fordern», so ihre Meinung. Die Beschwerdeführer sprechen von «nicht nur physischen und psychischen, sondern auch vermögensrechtlichen Schäden».
Die betroffenen Personen und Verbände «hoffen, dass das BVGer den Kurs korrigiert und den Bund anweist, alle Massnahmen zu ergreifen, um die Rechte der Bauern und Bäuerinnen angesichts des Klimawandels zu schützen», schreiben ihre Anwälte in einem Beitrag auf dem sozialen Netzwerk LinkedIn.
Hoher Ertragsverlust
In einer Mitteilung der Anwälte von März 2024 heisst es, erklärt ein Beschwerdeführer in der Klageschrift, dass «die Dürre im Jahr 2022 ihm einen Ertragsverlust von mehreren zehntausend Franken verursacht hat, was fast 10 % seines Jahresumsatzes entspricht».
Die Anwälte für das Klima berufen sich auf einen Bericht der Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich aus dem Jahr 2022. Aus dem geht hervor, dass «im Sommer und Herbst, wenn die Temperaturen und der Wasserbedarf der Landwirtschaft hoch sind, mit häufigeren und längeren Trockenperioden zu rechnen ist. Darüber hinaus verringert die steigende CO2-Konzentration in der Atmosphäre die landwirtschaftliche Produktivität».
Die Beschwerdeführer machten geltend, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durch seine «unzureichende Klimapolitik insbesondere ihre Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie gefährdet.» Indem das UVEK keine ernsthaften Massnahmen ergreife, um die Schweizer Bevölkerung vor dem Klimawandel zu schützen, schädige es die Rentabilität der Böden.
@Die Mitte: Schauen Sie sich Vorträge zum Thema vom Physiker Bernhard Strehl oder vom Nobelpreisträger für Physik John Clauser an!
Verstehen die nichts von Physik?
You Tube zensiert jedenfalls gewaltig! Wie auch die anderen Massenmedien. Das ist der Skandal!
Aber noch besser, Ihr bringt mir das viele Geld, gerne im Millionen Bereich, und begast mit dem ach so schädlichen CO2 meine Felder, damit meine Pflanzen es für Euch entsorgen/umwandeln können.
Das wäre eine Win Win Situation für mich und Euch Knallköppe
CO2 absorbiert nur 2 Teile des Sonnenlichts, Wasserdampf hingegen alle.
Da man Wasserdampf aber nicht besteuern kann, muss das arme unschuldige CO2 herhalten.
Bleibt nur noch die Frage ob zuerst das Ei oder das Huhn ......
Klimawandel findet schon immer statt.
Ob wir CO 2 reduzieren , oder nicht, spielt praktisch keine Rolle.
Es sollte sich unter einigermassen informierten Schweizern herum gesprochen haben, dass die Schweizer Politik KEINEN signifikanten Einfluss auf Wettetphänome hat.
Unnötige Geldmacherei!
@ Praxis: damit setzen Sie voraus, dass die Wärme vom CO2 kommt. Die Klimageschichte zeigt aber, dass zuerst die Wärme da ist und erst darauf der erhöhte CO2-Gehalt folgt.