/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Bauern sollen kein Land mehr geben

Wenn die Steuern auf Bauland massiv höher bleiben, ruft Markus Ritter die Bauern auf, kein Land mehr herzugeben.

Daniel Salzmann |

 

 

Wenn die Steuern auf Bauland massiv höher bleiben, ruft Markus Ritter die Bauern auf, kein Land mehr herzugeben.

Nur 2 von 13 Mitgliedern der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) wollten am Donnerstag vergangener Woche auf die Vorlage des Bundesrates eintreten. Diese sieht bei der  Besteuerung von Wertzuwachsgewinnen, die bei der Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erzielt werden, eine Rückkehr zur Praxis vor, wie sie bis 2011 galt. 10 Mitglieder der WAK-S stimmten für Nichteintreten, wollten vom Geschäft also nichts wissen. 

Wind hat total gedreht

Damit hat der Wind im Ständerat um 180 Grad gedreht. Die Motion von Nationalrat Leo Müller, die das Vorhaben angestossen hatte, war im Ständerat einst mit 33 zu 4 Stimmen überwiesen worden. Es scheint, dass das Geschäft seit dem Wirbel in den Medien um ein sogenanntes «400-Millionen-Steuerprivileg für Baulandbauern» dermassen toxisch geworden ist, dass sich auch Ständeräte aus den Bauernparteien SVP und CVP nun davon distanzieren (die beiden Parteien besetzen in der WAK-S zusammen 6 Sitze). Weil der Ständerat in der Regel seiner vorberatenden Kommission folgt, könnte das Geschäft bald vom Tisch sein. Dann nämlich, wenn der Ständerat zweimal für Nichteintreten stimmt.

Der Aufruf von Ritter

Die Chancen dieses Geschäfts stehen also nicht mehr gut. Es ist wahrscheinlich geworden, dass aktive und ehemalige Bauernfamilien in Zukunft rund 400 Millionen Franken pro Jahr mehr Steuern und Abgaben entrichten. Bauernverbandspräsident und Nationalrat Markus Ritter (CVP, SG) sagt dazu, die Landwirtschaft wolle grundsätzlich keine Einzonungen. Sie sei aber immer wieder bereit, aufgrund sinnvoller Projekte zur Entwicklung von Gemeinden und Kantonen Hand zu bieten. 

Für den Fall, dass die Vorlage scheitert, zieht Ritter folgenden Schluss: «Mit dem Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2011 hat sich die Ausgangslage aber grundlegend verändert. Aufgrund der hohen Steuern und Abgaben macht es so keinen Sinn mehr, Land einzuzonen und es damit der Landwirtschaft langfristig zu entziehen. Denn das Land behält seinen Wert, und die heutige Zeit ist nicht alle Zeit.» Noch grösser als für Landwirtschaftsbetriebe, die einzelne Parzellen verkaufen, sind die Folgen des Bundesgerichtsurteils für jene Familien, welche die Landwirtschaft aufgeben wollen.

Auch Bauern, die aufhören 

Hier rät Ritter: «Es ist sehr wichtig, die steuerlichen Folgen Jahre im Voraus zu berechnen und eine genaue Steuerplanung zu machen.» Er gibt zu bedenken, dass ein Steueraufschub bei einem Härtefall auch nur einen Aufschub bedeute: «Einmal kommt die Rechnung.» Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) – auf eine überwiesene Motion  von ihm geht die jetzige Vorlage zurück – bleibt dabei: «Aus meiner Sicht hat eine Steuerbelastung von zuerst mindestens 20% Mehrwertabgabe und von anschliessend bis zu 45% auf dem Rest den Charakter einer Enteignung.»

Agronom und Rechtsanwalt Müller verweist erneut darauf, dass der Landwirt andere Voraussetzungen als die übrigen Unternehmer habe. Denn er sei aufgrund der sogenannten Präponderanzvorgabe gezwungen, Bauland im Geschäftsvermögen zu halten und könne dies nicht wie die anderen dem Privatvermögen zuweisen. Am stossendsten sind für Müller die Fälle, deren Land noch nach altem Recht eingezont und verkauft wurde, die steuerlich nun aber unter das neue Regime fallen.  

Diese Betroffenen hätten noch unter anderen Voraussetzungen entschieden. Ihm ist wichtig, dass es bei der Vorlage des Bundesrates nicht nur um aktive Bauern geht, die Bauland verkaufen, sondern auch um Bauernfamilien, welche die Landwirtschaft aufgeben wollen und dann Kleingrundstücke mit Gebäuden ins Privatvermögen überführen müssen. Überführungswert wäre in diesen Fällen nicht der Anlagewert, sondern der viel höhere Verkehrswert, was einen viel höheren steuerbaren Gewinn verursacht.

 

Indiskretion

Die der FDP nahestehende «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) hat sich in mehreren Artikeln gegen die Vorlage des Bundesrates ausgesprochen. Am 10. Oktober, also kurz vor der Sitzung der WAK-S am 13. Oktober, verwies die NZZ auf einen Bericht der Eidg. Steuerverwaltung an die WAK-S, dessen Inhalt sie zusammenfasste. Diesen vertraulichen Bericht muss die NZZ von einem der 13 Kommissionsmitglieder unter Verletzung des gesetzlichen Kommissionsgeheimnisses zugesteckt erhalten haben. sal 

Mitglieder der WAK-S sind: Martin Schmid (FDP, GR), Isidor Baumann (CVP, UR), Pirmin Bischof (CVP, SO), Stefan Engler (CVP, GR), Anita Fetz (SP, BS), Peter Föhn (SVP, SZ), Hannes Germann (SVP, SH), Konrad Graber (CVP, LU), Thomas Hefti (FDP, GL), Karin Keller-Sutter (FDP, SG), Christian Levrat (SP, FR), Ruedi Noser (FDP, ZH) und Roberto Zanetti (SP, SO). 

 

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt Ihr Trockenfutter produzieren?

    • Ja, aus Gras:
      6.38%
    • Ja, aus Mais:
      9.4%
    • Ja, aus Gras und Mais:
      9.06%
    • Nein:
      75.17%

    Teilnehmer insgesamt: 1192

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?