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Bauern Steuerrückstellungen zulassen

Der Nationalrat will ein Steuerprivileg für die Bauern schaffen. Landwirtschaftliche Betriebe sollen nach seinem Willen zeitlich begrenzte Steuerrückstellungen bilden können. Der Rat am Dienstag einer Motion von Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) zugestimmt.

 

 

Der Nationalrat will ein Steuerprivileg für die Bauern schaffen. Landwirtschaftliche Betriebe sollen nach seinem Willen zeitlich begrenzte Steuerrückstellungen bilden können. Der Rat am Dienstag einer Motion von Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) zugestimmt.

Gschwind führt die natürlichen und klimatischen Bedingungen ins Feld. Die Arbeit mit der Natur habe Auswirkungen auf das bäuerliche Einkommen. Üppige Erträge könnten ihre Schattenseiten haben, wenn die Preise in den nächsten Jahren wegen der vollen Lager sinken. Mit der Motion will Gschwind eine bessere Steuerung landwirtschaftlicher Einkommen erreichen.

Keine Befreiung von Steuer

Im Gegensatz zu juristischen Personen, die über eine grössere Flexibilität verfügen, können Landwirte in guten Zeiten keine Rückstellungen machen, die sie danach über einen bestimmten Zeitraum auflösen können, begründet Gschwind seine Motion. In anderen Ländern wie Frankreich seien Möglichkeiten vorgesehen, um die Auswirkungen grosser klimatischer Schwankungen, Gesundheitsrisiken oder Naturereignisse auf die Landwirtschaft abfedern zu können.

"Ziel dieser Motion ist es nicht, Einkommen von der Steuer zu befreien, sondern sie auf nachfolgende Steuerjahre übertragen zu können", betont Gschwind. Mit zeitlich beschränkten Rückstellungen könne die öffentliche Hand mit regelmässigeren Steuereinkünften aus der Landwirtschaft rechnen. Bei eine Annahme der Motion würde der finanzielle Druck, der auf Bauernfamilien lastet, etwas gemindert, so der Tierarzt aus dem Jura.

Bundesrat: Bauern privilegiert

Der Bundesrat lehnte das Ansinnen ab. Die Landwirtschaft würde gegenüber anderen Branchen privilegiert, argumentierte Finanzminister Ueli Maurer. Auch im Tourismus oder bei Bergbahnen schwanke aus den gleichen Gründen das jährliche Einkommen. Die Landwirte hätten heute die Möglichkeit, Rückstellungen zu tätigen. Eine Ausnahme im Steuerrecht würde ein Präjudiz schaffen.

Um landwirtschaftliche Betriebe besser gegen Ertrags- und Einkommensrisiken abzusichern, würden sich beispielsweise private Versicherungsmodelle (z. B. Frostversicherung) besser eignen, so der Bundesrat. Im Rahmen der Agrarpolitik 2022 will die Regierung prüfen, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Resilienz der Landwirtschaft gegenüber den Risiken von Naturschäden optimieren können.

Die Argumentation des Bundesrates fand im Rat aber kein Gehör. Mit 97 zu 86 Stimmen bei sieben Enthaltungen hiess der Nationalrat die Motion gut. Nun muss der Ständerat entscheiden.

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