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Bauernhaus-Ausbau: Obwalden gerügt

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hält die Obwaldner Praxis beim Ausbau alter Bauernhäuser für bundesrechtswidrig. Es hat eine strengere Bewilligungs-Praxis angeordnet.

 

 

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hält die Obwaldner Praxis beim Ausbau alter Bauernhäuser für bundesrechtswidrig. Es hat eine strengere Bewilligungs-Praxis angeordnet.

Das ARE habe das kantonale Bau- und Raumentwicklungsdepartement aufgefordert, die grosszügige Praxis zu korrigieren, heisst es einer Mitteilung des Kantons Obwalden. Bis auf weiteres müssen sämtliche Bewilligungen für solche Bauvorhaben dem ARE zugestellt werden, damit dieses gegebenenfalls Beschwerde erheben kann. Die Anordnung des Bundesamtes gilt ab sofort.

Bei vor 1972 erstellten Bauten liess der Kanton Obwalden bisher angesichts des Alters der Bauten und der angenommenen kleineren Wohnflächen zu, dass die Wohnfläche um 30 Prozent bzw. maximal 100 Quadratmeter für zeitgemässes Wohnen erweitert werden kann.

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