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Bauernparlament empfiehlt Rückzug

Die Landwirtschaftskammer (LAKA) des Schweizer Bauernverbands diskutierte am Freitag während einer ausserordentlichen Versammlung den Gegenentwurf des Ständerats zur Volksinitiative für Ernährungssicherheit. Die Mehrheit der LAKA unterstützt diesen Vorschlag und empfiehlt den Rückzug der Initiative, sofern der Gegenentwurf vom Parlament angenommen wird.

 

 

Die Landwirtschaftskammer (LAKA) des Schweizer Bauernverbands diskutierte am Freitag während einer ausserordentlichen Versammlung den Gegenentwurf des Ständerats zur Volksinitiative für Ernährungssicherheit. Die Mehrheit der LAKA unterstützt diesen Vorschlag und empfiehlt den Rückzug der Initiative, sofern der Gegenentwurf vom Parlament angenommen wird.

Die LAKA begrüsst, dass der Ständerat und der Bundesrat die Ernährungssicherheit mit einem neuen Artikel 104a in der Verfassung verankern wollen. Die Landwirtschaftskammer (LAKA) des Schweizer Bauernverbands (SBV) - das Parlament der Bäuerinnen und Bauern – unterstützt den Gegenentwurf in der vorliegenden Form.

Der Beschluss fiel mit 63 zu 13 Stimmen deutlich aus. Die LAKA empfiehlt dem Initiativkomitee, die Initiative für Ernährungssicherheit - unter Vorbehalt, dass der Gegenvorschlag, wie vom Ständerat beschlossen, auch vom Nationalrat sowie in der Schlussabstimmung angenommen wird - zurückzuziehen. Im Anschluss an die Laka beschloss das 27-köpfige Initiativkomitee, in dem fast ausschliesslich amtierende oder ehemalige Mitglieder des SBV-Vorstands sitzen, der Empfehlung Folge zu leisten. Am vergangenen Mittwoch erläuterte SBV-Präsident Markus Ritter bei einem Anlass des Bäuerlichen Zentrums Schweiz die Überlegungen hinter dem Entscheid. 

«Für die LAKA ist wichtig, wie die einzelnen Formulierungen des neuen Artikels 104a von Bundesrat und Nationalrat in der Debatte interpretiert werden, vor allem auch was die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen anbelangt», hält die LAKA in einer Mitteilung fest. Die Beratungen dieser Verfassungsergänzung in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (am 24. Januar) und im Nationalrat (Frühlingssession) würden mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt, heisst es weiter.

Der Bundesrat hatte sich gegen die Initiative ausgesprochen. Nachdem ein eigener Gegenvorschlag in der Vernehmlassung durchgefallen war, stellte sich der Bundesrat hinter den Vorschlag des Ständerates. Dieser sei eine Weiterentwicklung und verständlicher formuliert, sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann. Zudem enthalte er weder protektionistische noch rückwärtsgewandte Aspekte.

 

Eidgenössische Volksinitiative 'Für Ernährungssicherheit'

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 104a Ernährungssicherheit

1 Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger  und nachhaltiger einheimischer Produktion; dazu  trifft er wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.

2 Er sorgt dafür, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine  angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind.

Art. 197 Ziff. 112

11. Übergangsbestimmung zu Art. 104a (Ernährungssicherheit)

Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen.

 

 

Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit")

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 104a Titel
Ernährungssicherheit

Art. 104a Text
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für:
a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;
b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;
c. eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft;
d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;
e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.

Ziff. II
Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

 

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