Die Gemüseproduzenten wollen, dass Gemüse aus dem grenznahen Ausland nicht mehr als schweizerisch gilt. Doch der Schweizer Bauernverband (SBV) will eine Regelung, die sogar noch schwächer ist als die des Bundesrats.
Schweizer Gemüse muss gemäss heute geltenden Regeln nicht zwangsläufig auch innerhalb der Schweizer Grenzen angebaut werden. Der Grund: Bauern, die in der schweizerischen Grenzzone (10 km ab Grenze) wohnen und Kulturland in der ausländischen Grenzzone bewirtschaften, können ihre Produkte auch mit dem Suisse-Garantie-Label auszeichnen. Die Folge: Immer mehr Suisse-Garantie-Gemüse stammt aus dem Ausland.
VSGP beschliesst strengere Regeln
Deshalb haben die Delegierten des Verbandes Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) vor rund einem Monat strengere Regeln beschlossen. Mit «Suisse Garantie» dürfte dann nur noch Gemüse ausgezeichnet werden, das in der Schweiz sowie in den Zollanschlussgebieten wie etwa Liechtenstein angebaut wird.
Doch der VSGP kann die neuen Regeln nicht selber umsetzen. Zuständig dafür ist Agro-Marketing Suisse (AMS). Und ob AMS sie je umsetzt, ist eher unwahrscheinlich. Urs Schneider, stellvertretender Direktor des Schweizer Bauernverbands (SBV) und gleichzeitig Präsident von AMS, sagt dazu: «Wenn nur das eine Branchenreglement geändert würde, dann hätten wir eine unterschiedliche Regelung für Gemüse und andere Produkte.» Er persönlich könne sich das nicht vorstellen. Der AMS-Vorstand habe schon einmal entschieden, den Umgang mit den Grenzzonen im privaten Suisse-Garantie-Label an die neuen, staatlichen Swissness-Verordnungen anzupassen, die in Vernehmlassung seien. «Ich gehe davon aus, dass im Vorstand an dieser Haltung noch nichts geändert hat», so Schneider
SBV weniger streng als Bundesrat
Auch das wiederum ist brisant. Der Bundesrat will in seinem Verordnungsentwurf zwar an der 10-km-Grenzzone festhalten. Aber solche eingeschweizerten Lebensmittel sollen nur noch von Flächen im Ausland stammen dürfen, die mindestens seit dem 1. Mai 1984 ununterbrochen von einem in der schweizerischen Grenzzone wohnenden Bauern bewirtschaftet werden.
Der SBV hat sich in seiner Vernehmlassungseingabe sogar für eine noch weichere Linie eingesetzt Denn die Landwirtschaftskammer will nicht den 1.Mai 1984, sondern erst den 1.Januar 2014 als Stichtag. Demnach würden mehr ausländische Produkte mit dem Swissness-Status und damit indirekt auch mit «Suisse Garantie» ausgezeichnet als bei der bundesrätlichen Version