Vor der parlamentarischen Debatte zur Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2017) stellte der Schweizerische Bauernverband (SBV) Forderungen. Zwar wurde nur ein kleiner Teil erfüllt. Doch der SBV hat sich damit abgefunden.
Seine Verbesserungswünsche an der AP 2017 hat der SBV vor der Agrardebatte in einer Grafik (rechts) dargestellt, wovon die wichtigsten Forderungen grün hinterlegt sind. Die grosse Diskrepanz, welche der SBV damals zwischen dem roten (AP 2017) und dem grünen (Ziele SBV) Spinnennetz ortete, wurden mit der gestern verabschiedeten Vorlage kaum gemildert.
Einkommen ungenügend
Im Bereich «Landwirtschaftliche Einkommen» forderte der SBV eine Erhöhung der Beiträge ohne zusätzliche Auflagen, weiterhin Direktzahlungen in Bauzonen und keine Senkung der Zölle, namentlich beim Brotgetreide. Die erste Forderung ist klar nicht erfüllt, sondern im Gegenteil muss für gleich viele Direktzahlungen wie bisher mehr Aufwand betrieben werden. Für die schon eingezonten Bauzonen gibt es zwar noch Direktzahlungen, nicht jedoch für Flächen, die ab 1.1.2014 neu in die Bauzone gelangen. Und die Festlegung der Zölle obliegt weiterhin dem Bundesrat.
Keine Abstufung drin
Im Bereich «Selbstversorgung» forderte der SBV eine Erhöhung der Versorgungssicherheitsbeiträge (VSB), Abstufung der VSB nach Tierbesatz, Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide und keine Ausdehnung der Biodiversitätsförderflächen. Beschlossen wurde: Die Versorgungssicherheitsbeiträge wurden gegenüber der Botschaft nicht mehr erhöht, keine Abstufung der VSB nach Tierbesatz, fürs Futtergetreide kann der Bundesrat spezielle Beiträge ausrichten, muss aber nicht, und mit den Übergangsbeiträgen stehen mehr Mittel für die Biodiversitätsförderflächen zur Verfügung.
Im Bereich «Ökologie und Ethologie» wollte der SBV die «zu starke Extensivierung stoppen» und «keine Verschärfung des ÖLN». Mit der Abschaffung der Tierbeiträge wird die Extensivierung verstärkt. Hingegen gibt es keine weitere Verschärfung des ÖLN.
Eher mehr Bürokratie
Besonders gross ist die Diskrepanz zwischen Zielen des SBV und dem Erreichten bei den Punkten «Kulturlandschaftspflege» und «Vereinfachung der Administration». Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB), welche der SBV um keinen Preis wollte, sind in der Vorlage drin. Unter anderem auch wegen der zusätzlichen Bürokratie für die LQB ist auch die Forderung nach weniger Bürokratie gescheitert und sogar ins Gegenteil umgekehrt.
Die «Situation der Berglandwirtschaft» gehört zu den wenigen Bereichen, wo der SBV seine Ziele zum grösseren Teil erreichte. So wurden die Hang- und Alpungsbeiträge erhöht.
Im Bereich «Qualitätsförderung» ist die Bilanz auch eher positiv. Hier forderte der SBV a) eine starke Swissness, b) kein Cassis de Dijon (CdD) für Lebensmittel, c) keine GVO in der Schweizer Landwirtschaft und d) eine Qualitätsstrategie. Die Swissness-Vorlage ist nicht Gegenstand des Landwirtschafts-, sondern des Markenschutzgesetzes. Diese Vorlage ist aber im Sinne des SBV unterwegs.Das CdD-Prinzip gilt aber nach wie vor, während immerhin die Verlängerung des GVO-Moratorium erreicht wurde.
Deutlich gescheitert ist der SBV im zentralen Bereich «Funktionieren der Märkte». Der SBV forderte unter anderem obligatorische Standardverträge für Milchbauern, die Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeit für Selbsthilfemassnahmen und die Festschreibung der Verkäsungszulage in der Höhe von 15 Rappen im Gesetz. Bis auf den letzten Punkt, der aber praktisch nur die Beibehaltung des Status quo bedeutet, wurde nichts erreicht


