Am 25. November stimmet die Schweiz über die Revision des Tierseuchengesetzes ab. Der Bauernverband fasste die Ja-Parole. Das revidierte Gesetz erfülle die aktuellen Bedürfnisse. Die Ängste des Referendumskomitees werden als unbegründet taxiert.
Das aktuelle Tierseuchengesetz stamme aus dem Jahre 1967 und entspreche nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Nutztierhalter, schreibt der Schweizerische Bauernverband (SBV) am Freitag in einem Communiqué.
Schweizweit einheitliche Regelung
Aufgrund verstärkter Reisetätigkeiten und der Zunahme des internationalen Handels seien neue Krankheiten in die Schweiz eingeschleppt worden. Das revidierte Gesetz fahre nach dem Motto „Vorbeugen ist besser als heilen“, betont der SBV. Gesunde Tiere seien die Basis für das Tierwohl und eine wirtschaftliche Nutztierproduktion. Zudem würden gesunde Tiere weniger Antibiotika benötigen.
Das revidierte Gesetz bringe eine schweizweit einheitliche Regelung, zudem würde der Tierhalter mehr Rechte erhalten als bisher. Die Eigenverantwortung werde so gestärkt.
Das Parlament des SBV, die Landwirtschaftskammer Laka, stimmte dem revidierten Tierseuchengesetz deutlich mit 72 zu 2 Stimmen zu. Der SBV wird somit dem überparteilichen Ja-Komitee beitreten.
Befürchtungen unbegründet
Die Befürchtungen des Referendumskomitees, dass das revidierte Gesetz neue Zwangsimpfungen vorsehe, seien unbegründet. Die Gesetz sehe dies nicht vor. Deshalb plädieren die Fachkommission Viehwirtschaft, der Vorstand des SBV und die Laka am 25. November 2012 für ein Ja.


