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D: Bauernverband will keinen Mindestlohn

Die deutsche Landwirtschaft ist von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns stark betroffen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert unterdessen erneut eine Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft. Der Verband sieht den Anbau von arbeitsintensiven Sonderkulturen gefährdet.

Von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (13 Franken) pro Stunde ist die Landwirtschaft neben dem Gastgewerbe besonders stark betroffen. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind derzeit in der Branche «Land- und Forstwirtschaft, Fischerei» 43% aller Beschäftigungsverhältnisse Minijobs; im Gastgewerbe sind es sogar 56%.

Destatis geht davon aus, dass von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs - etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis - betroffen sein werden. Werden diese Jobs künftig mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergebe sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6%; das entspreche einer Gesamtsumme von rund 400 Mio. Euro (373 Mio. Franken).

Ruf nach Ausnahmeregelung

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) warnte unterdessen erneut vor den Auswirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung auf die Landwirtschaft, insbesondere im Obst-, Gemüse- und Weinbau. In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition wies der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im BWV, Thomas Richter, darauf hin, dass die Betriebe schon jetzt mit massivem Wettbewerbsdruck durch billigere Importe zu kämpfen hätten. In den vergangenen fünf Jahren sei die Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen wie Spargel, Beeren oder Baumobst um bis zu 15% verkleinert worden.

Richter appellierte an die Bundestagsabgeordneten, sich für eine differenzierte Regelung einzusetzen. Für saisonale Beschäftigungen sollte weiterhin der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro (12 Franken) pro Stunde gelten. Steige der gesetzliche Mindestlohn zukünftig auf über 16,03 Euro (14,95 Franken) brutto pro Stunde, sollte für saisonale Tätigkeiten ein Satz von 80% des gesetzlichen Mindestlohns das Mass sein. Andernfalls drohe nicht nur ein Rückzug der Landwirtschaft aus bestimmten Kulturen, sondern auch der Verlust regionaler Arbeitsplätze und eine verstärkte Abhängigkeit von Importen - oftmals aus Ländern mit niedrigeren Sozial- und Umweltstandards.

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