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Bauland: Landwirt soll keine direkte Bundessteuer zahlen

Verkauft ein Bauer ein Grundstück, soll er auf dem Gewinn keine direkte Bundessteuer zahlen müssen. Das schlägt der Bundesrat aufgrund einer Motion vor, die das Parlament gegen seinen Willen angenommen hat.

sda |

 

 

Verkauft ein Bauer ein Grundstück, soll er auf dem Gewinn keine direkte Bundessteuer zahlen müssen. Das schlägt der Bundesrat aufgrund einer Motion vor, die das Parlament gegen seinen Willen angenommen hat.

Bis zu einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts im Jahr 2011 waren Gewinne aus dem Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke von der direkten Bundessteuer befreit. Seither ist das Privileg auf Grundstücke beschränkt, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Damit sind Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben vollumfänglich steuerbar.

Letztes Jahr überwies das Parlament eine Motion von Leo Müller (CVP/LU) mit dem Auftrag, dies wieder zu ändern. Am Freitag hat der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage dazu vorgelegt. Diese sieht die Rückkehr zur privilegierten Besteuerung für Gewinne sämtlicher Grundstücke eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs vor. Der Wertzuwachsgewinn bliebe damit steuerfrei. In den Kantonen soll der Gewinn der Grundstückgewinnsteuer unterliegen.

Eine Rückwirkung, wie sie bei der Beratung der Motion diskutiert wurde, lehnt der Bundesrat ab. Er macht dafür rechtsstaatliche Gründe geltend. Die Regierung weist auch darauf hin, dass durch die Gesetzesänderung die erwarteten Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr entfallen würden. Der AHV würden Beiträge in der der gleichen Höhe entgehen.

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