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Bauland: Parmelin unterstützt Steuerprivilegien für Bauern

Verteidigungsminister Guy Parmelin hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass Bauern auf Gewinne aus dem Baulandverkauf keine Bundessteuer zahlen müssen. Bis am 5. März war er selber Eigentümer von Landwirtschaftsland.

sda/sal |

 

 

Verteidigungsminister Guy Parmelin hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass Bauern auf Gewinne aus dem Baulandverkauf keine Bundessteuer zahlen müssen. Bis am 5. März war er selber Eigentümer von Landwirtschaftsland.

Drei Tage vorher hatte Parmelin dem Bundesrat seinen Mitbericht unterbreitet. Wie der «Blick» am Freitag berichtete, setzte er sich dafür ein, dass die Gewinne so rasch wie möglich von Steuern und AHV-Abgaben befreit werden. Die Nachrichtenagentur sda konnte diese Informationen verifizieren.

Bundesgericht schränkte Privileg ein

Es geht um eine Gesetzesänderung, die der Nationalrat in der Sondersession von letzter Woche gutgeheissen hat. Jahrzehntelang zahlten Bauern auf dem Gewinn aus dem Landverkauf keine Steuern. 2011 schränkte das Bundesgericht dieses Privileg auf Grundstücke ein, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven sind seither voll steuerbar.

Daraufhin beauftragten National- und Ständerat den Bundesrat, diese Praxisänderung rückgängig zu machen. Die Regierung erfüllte den Auftrag, wenn auch widerwillig. Sie wies darauf hin, dass dem Bund 200 Millionen Franken entgingen und der AHV noch einmal so viel - insgesamt 400 Millionen Franken im Jahr. Trotz der hohen Kosten unterstützte Parmelin die Gesetzesänderung im Bundesrat.

Den Argumenten der Befürworter wollte er aber noch mehr Rechnung tragen: Der ehemalige Waadtländer Wein- und Ackerbauer verlangte, dass in der Botschaft ans Parlament und in der Medienmitteilung die entgangenen Einnahmen nicht erwähnt werden. Stattdessen solle aufgezeigt werden, dass mit der Gesetzesänderung die Situation vor dem Bundesgerichtsentscheid wieder hergestellt werde. Es sei nicht angebracht, von Mindereinnahmen zu sprechen.

Bruder hat Baulandparzelle

Zudem setzte sich der Verteidigungsminister für die verfassungsmässig bedenkliche Rückwirkung ein: Die Steuerentlastung soll nämlich für alle Veranlagungen angewendet werden, die noch nicht rechtskräftig sind. Nach Ansicht von Parmelin wird damit der Wille des Gesetzgebers vollständig respektiert. Der Bundesrat hatte der Rückwirkung nicht zugestimmt. Der Antrag wurde später von der Wirtschaftskommission des Nationalrats in die Vorlage eingefügt und in der Sondersession vom Plenum abgesegnet.

Die Übertragung an seinen Bruder leitete er bereits einige Tage vor der Wahl in die Landesregierung ein, schreibt das Eidgenössisches Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einer Stellungnahme.


Drei Tage vorher hatte Parmelin dem Bundesrat seinen Mitbericht unterbreitet. Wie der «Blick» am Freitag berichtete, setzte er sich dafür ein, dass die Gewinne so rasch wie möglich von Steuern und AHV-Abgaben befreit werden. Die Nachrichtenagentur sda konnte diese Informationen verifizieren.

Bundesgericht schränkte Privileg ein

Es geht um eine Gesetzesänderung, die der Nationalrat in der Sondersession von letzter Woche gutgeheissen hat. Jahrzehntelang zahlten Bauern auf dem Gewinn aus dem Landverkauf keine Steuern. 2011 schränkte das Bundesgericht dieses Privileg auf Grundstücke ein, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstehen. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven sind seither voll steuerbar.

Daraufhin beauftragten National- und Ständerat den Bundesrat, diese Praxisänderung rückgängig zu machen. Die Regierung erfüllte den Auftrag, wenn auch widerwillig. Sie wies darauf hin, dass dem Bund 200 Millionen Franken entgingen und der AHV noch einmal so viel - insgesamt 400 Millionen Franken im Jahr. Trotz der hohen Kosten unterstützte Parmelin die Gesetzesänderung im Bundesrat.

Nationalrat dafür

Den Argumenten der Befürworter wollte er aber noch mehr Rechnung tragen: Der ehemalige Waadtländer Wein- und Ackerbauer verlangte, dass in der Botschaft ans Parlament und in der Medienmitteilung die entgangenen Einnahmen nicht erwähnt werden. Stattdessen solle aufgezeigt werden, dass mit der Gesetzesänderung die Situation vor dem Bundesgerichtsentscheid wieder hergestellt werde. Es sei nicht angebracht, von Mindereinnahmen zu sprechen.

Zudem setzte sich der Verteidigungsminister für die verfassungsmässig bedenkliche Rückwirkung ein: Die Steuerentlastung soll nämlich für alle Veranlagungen angewendet werden, die noch nicht rechtskräftig sind. Nach Ansicht von Parmelin wird damit der Wille des Gesetzgebers vollständig respektiert.

Der Bundesrat hatte der Rückwirkung nicht zugestimmt. Der Antrag wurde später von der Wirtschaftskommission des Nationalrats in die Vorlage eingefügt und in der Sondersession vom Plenum abgesegnet. Die Ständeratskommission hat die Vorlage am Mittwoch auf Eis gelegt, um die Verfassungsmässigkeit vertieft abklären zu können.

Rückwirkend auf den 1. Januar verkauft

Gemäss Recherchen des «Blick» war Bundesrat Guy Parmelin bis vor zwei Monaten selber Miteigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke. Die Übertragung an seinen Bruder leitete er bereits einige Tage vor der Wahl in die Landesregierung ein, wie das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einer Stellungnahme schreibt.

Mehrere Sitzungen seien nötig gewesen, um den Verkauf vorzubereiten. Die Verträge wurden am 5. März unterzeichnet - rückwirkend auf den 1. Januar 2016. Beim verkauften Land handelt es sich um Ackerland und um einen Rebberg. Beide Parzellen unterliegen nach Angaben des VBS dem bäuerlichen Bodenrecht.

Kein persönliches Interesse

Gemäss Recherchen des «Blick» war Bundesrat Parmelin bis am 5. März selber Miteigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks. Die Zeitung hat nun herausgefunden, dass sein Bruder Christophe in Bursins VD eine 1366m2 grosse Baulandparzelle besitzt, auf der noch Reben wachsen. Der Wert betrage rund eine Million Franken. Kommt die Vorlage auch durch den Ständerat, könnte Christophe Parmelin rund 200'000 Franken an Steuern und Abgaben sparen.

«Bundesrat Parmelin verfügt über keine privilegierte Besteuerung, und die Diskussion im Bundesrat hat keinen Zusammenhang mit seinem persönlichen Fall», heisst es in der Stellungnahme. Ein persönliches Interesse liege nicht vor, da Bundesrat Parmelin seit dem 1. Januar nicht mehr Eigentümer sei.

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