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Bauland: WAK-S für höhere Steuern

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will die höheren Steuern auf Baulandgewinnen nicht rückgängig machen.

 

 

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will die höheren Steuern auf Baulandgewinnen nicht rückgängig machen.

Anders als der Nationalrat lehnt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) eine privilegierte Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke mit klarem Mehr ab. Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt die WAK-S ihrem Rat, auf die Vorlage zur Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke  nicht einzutreten. Diese Vorlage wiederum geht auf einen Vorstoss von Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) zurück. 

Aufgrund des Rechtsgleichheitsgebots sollen aus Sicht der WAK-S selbstständige Landwirten und andere selbstständig Erwerbende mit Grundstücken in der Bauzone gleich behandelt werden. Die Situation der Landwirte dürfe somit nicht mit jener von Privatpersonen verglichen werden, heisst es in der Medienmitteilung der WAK-S.

Die Vorlage verletzt nach Auffassung der Kommissionsmehrheit zudem das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Die Besteuerung von Wertzuwachsgewinnen, die beim Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erzielt werden, wird von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich gehandhabt. Dass es dabei, z.B. bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs, aufgrund der heutigen kantonalen Regelungen auch zu Härtefällen kommen kann, wird von der WAK-S nicht bestritten.

Bereits heute bestehe jedoch für alle die Kantone die Möglichkeit eines Steueraufschubs oder eines Steuererlasses. Die Eidgenössische Steuerverwaltung sei bereit, die Vereinheitlichung der Praxis voranzutreiben (mit Schreiben im 1. Quartal 2017). Die WAK-S will ergänzend dazu einen Kommissionsvorstoss zur Verhinderung von Härtefällen ins Auge fassen

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