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Baumfrevler verurteilt

Zwei Baumfrevler wurden zu bedingten Geldstrafen von je 30000 Franken und Bussen von je 3000 Franken verurteilt.

 

Zwei Baumfrevler wurden zu bedingten Geldstrafen von je 30000 Franken und Bussen von je 3000 Franken verurteilt.

Der Fall bewegte die aargauische Öffentlichkeit und vorläufig auch zwei Gerichtsinstanzen, das Bezirksgericht Aarau und das aargauische Obergericht. Die beiden Beschuldigten wurden des Baumfrevels bezichtigt.

In einem naturgeschützten Privatwaldstück bei Erlinsbach sollen sie mit einer Motorsäge mehrere Bäume gefällt haben, unter anderem auch eine hundertjährige Föhre auf einem Felsvorsprung der Ramsflue, die als Wahrzeichen galt. Die Täter bestritten ihren Unfug, sie verstrickten sich aber in Widersprüche. Sie waren von einem wandernden Ehepaar zwar nicht auf frischer Tat, aber mindestens vor Ort entdeckt und vorher durch das Motorsägengeräusch gehört worden. Das Gericht glaubte ihnen.

Nicht vollumfänglich Recht

Der Waldbesitzer erstattete Anzeige. Aber er konnte nicht genau beweisen, wie gross die Einbusse war, die er durch das Fällen der Bäume erlitt. Darum verwies das Obergericht seinen geforderten Schadenersatz von 15000 Franken auf den Zivilweg. Weil der Kläger in diesem Punkt nicht vollumfänglich Recht bekam, muss er auch einen Viertel der Verfahrenskosten tragen. Die Sanktionen der Frevler wurden hingegen bestätigt: Je 3000 Franken Busse und 30000 Franken Geldstrafen mit einer dreijährigen Probezeit. 

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