Besitzer von Land, das einer Bauzone zugeschieden wird, müssen im Thurgau 20 Prozent des Mehrwerts abgeben: Der Grosse Rat stimmte der Einführung dieser Mehrwertabschöpfung am Mittwoch nach langer Diskussion zu. Das letzte Wort hat wohl das Volk.
FDP-Grossrat Peter Schütz wollte die umstrittene Mehrwertabgabe aus dem neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) streichen. Sein Antrag wurde aber mit 69 zu 55 Stimmen abgelehnt. Die Fraktionen von FDP, SVP und CVP waren in dieser Sache gespalten, einzig die Sozialdemokraten und die Grünen waren mehr oder weniger geschlossen für die Mehrwertabgabe.
Grossrat Andreas Niklaus (SVP) beantragte, den Satz von 25 auf 20 Prozent zu senken. Er kam damit durch; das Parlament folgte seinem Antrag mit 55 zu 44 Stimmen. Der Regierungsrat wollte anfänglich eine Mehrwertabgabe von 40 Prozent. Dieser Satz wurde aber schon von der Kommission heruntergeholt.
Von der Abgabe erhalten der Kanton und die Standortgemeinde je die Hälfte. Diese neuen Einnahmen sind zweckgebunden; sie werden für Infrastrukturbauten, zur Förderung des öffentlichen Verkehrs und für raumplanerische Massnahmen eingesetzt.
Parklatz-Bewirtschaftung
Mit dem neuen Gesetz regelt der Kanton Thurgau auch die Bewirtschaftung von Parkplätzen bei Einkaufszentren. Auf diesen Teil des Gesetzes kommt der Rat in der zweiten Lesung nochmals zurück.
Mehrwertabgaben, wie sie der Thurgau im nächsten Jahr einführen will, gibt es gegenwärtig in den Kantonen Basel-Stadt, Neuenburg und Bern. Im Thurgau entscheidet wahrscheinlich das Volk über die Angelegenheit; Peter Schütz sagte nach der RPG-Debatte, die FDP ergreife das Referendum.