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Baurecht: Thurgau schöpft Mehrwert bei Landumzonungen ab

Besitzer von Land, das einer Bauzone zugeschieden wird, müssen im Thurgau 20 Prozent des Mehrwerts abgeben: Der Grosse Rat stimmte der Einführung dieser Mehrwertabschöpfung am Mittwoch nach langer Diskussion zu. Das letzte Wort hat wohl das Volk.

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Besitzer von Land, das einer Bauzone zugeschieden wird, müssen im Thurgau 20 Prozent des Mehrwerts abgeben: Der Grosse Rat stimmte der Einführung dieser Mehrwertabschöpfung am Mittwoch nach langer Diskussion zu. Das letzte Wort hat wohl das Volk.

FDP-Grossrat Peter Schütz wollte die umstrittene Mehrwertabgabe  aus dem neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) streichen. Sein Antrag  wurde aber mit 69 zu 55 Stimmen abgelehnt. Die Fraktionen von FDP,  SVP und CVP waren in dieser Sache gespalten, einzig die  Sozialdemokraten und die Grünen waren mehr oder weniger geschlossen  für die Mehrwertabgabe.

Grossrat Andreas Niklaus (SVP) beantragte, den Satz von 25 auf 20  Prozent zu senken. Er kam damit durch; das Parlament folgte seinem  Antrag mit 55 zu 44 Stimmen. Der Regierungsrat wollte anfänglich  eine Mehrwertabgabe von 40 Prozent. Dieser Satz wurde aber schon von  der Kommission heruntergeholt.

Von der Abgabe erhalten der Kanton und die Standortgemeinde je  die Hälfte. Diese neuen Einnahmen sind zweckgebunden; sie werden für  Infrastrukturbauten, zur Förderung des öffentlichen Verkehrs und für  raumplanerische Massnahmen eingesetzt.

Parklatz-Bewirtschaftung

Mit dem neuen Gesetz regelt der Kanton Thurgau auch die  Bewirtschaftung von Parkplätzen bei Einkaufszentren. Auf diesen Teil  des Gesetzes kommt der Rat in der zweiten Lesung nochmals zurück.

Mehrwertabgaben, wie sie der Thurgau im nächsten Jahr einführen  will, gibt es gegenwärtig in den Kantonen Basel-Stadt, Neuenburg und  Bern. Im Thurgau entscheidet wahrscheinlich das Volk über die  Angelegenheit; Peter Schütz sagte nach der RPG-Debatte, die FDP  ergreife das Referendum.

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