Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) hat bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eine Beschwerde gegen die offizielle Werbung der BEA 2025 eingereicht, wie sie selbst mitteilt. Die Beschwerde basiert auf den Grundsätzen der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK), insbesondere Grundsatz Nr. A.1 (Verbot irreführender Werbung) und Grundsatz Nr. B.1 (Herabsetzung).
Im Zentrum der Beschwerde steht das aktuelle Werbesujet, auf dem ein Pferd, ein Schwein und eine Kuh stark vermenschlicht und als Objekte der Unterhaltung dargestellt werden. Diese Darstellung widerspricht laut TIF «klar den Grundsätzen wahrheitsgemässer Werbung» und verletzt die Würde der Tiere.
«Die Werbung der BEA täuscht das Publikum über das tatsächliche Leiden der Tiere»
«Die Werbung der BEA zeigt ein völlig verzerrtes Bild und täuscht das Publikum über das tatsächliche Leiden der Tiere», ist Tobias Sennhauser, Mediensprecher der TIF und Berner Stadtrat, überzeugt.
«Realitätsferne Darstellung»
In der Beschwerde beanstandet TIF nach eigenen Angaben die «irreführende und realitätsferne Darstellung der Tierhaltung». Die verniedlichende Inszenierung verschleiere die realen Bedingungen auf der Messe.
Tatsächlich bedeutet gemäss der Tierrechtsorganisation der Besuch an der BEA für viele Tiere unnötigen Stress, da sie den Besuchenden zur Schau gestellt werden. «So würden beispielsweise Kühe bis zu 24 Stunden nicht gemolken und ihre Zitzen würden mit Klebstoff versiegelt, damit ihre Euter möglichst prall hervorstehen», kritisiert die Organisation. Damit meint sie wohl die Eliteschau an der BEA.
-> Hier findet Ihr das Ausstellungsreglement der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter
Die Organisation weist ausserdem auf einen Bericht des Schweizer Tierschutz STS hin. Dieser dokumentiere in seinem Bericht zur BEA 2024 «gravierende Missstände»: Pferde litten unter fehlenden Rückzugsmöglichkeiten, Rinder wurden schmerzhaft an Nasenringen geführt und ihre Köpfe inklusive sensibler Tasthaare komplett geschoren. Laut STS seien einige Praktiken «nicht mit den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes vereinbar», wie TIF in der Mitteilung über die Beschwerde schreibt.
Tierschutz mehrheitlich zufrieden mit BEA
Ganz so eindeutig, wie das TIF dies darstellt, ist es aber nicht. Der Schweizer Tierschutz hatte die letztjährige BEA als mehrheitlich tierfreundliche Ausstellung eingestuft, die Verbesserungen vorgenommen hat. Wenn die BEA die aufgezeigten Beanstandungen «tierwohlkonform» umsetze, könne sie «eine Vorreiterrolle bei den Publikumsmessen» einnehmen, lautete das Fazit des Tierschutzes.

Die Eliteschau lockt immer viel Publikum an.
Marisa Pfander
Verletzung der Tierwürde
Der zweite Kritikpunkt der Beschwerde betrifft die «Verletzung der Würde der Tiere durch Vermenschlichung und Herabsetzung». Gemäss Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG Art. 3 lit. a) darf die Würde eines Tieres nicht verletzt werden. Eine solche Verletzung liegt laut TIF unter anderem vor, wenn Tiere erniedrigt, instrumentalisiert oder ihr Erscheinungsbild stark verändert wird, ohne dass überwiegende Interessen dies rechtfertigen.
«Es ist inakzeptabel, Tiere so darzustellen.»
TIF hält fest, dass genau dies im Werbesujet geschehe: Tiere werden durch stark vermenschlichte Handlungen – etwa das Frisieren eines Pferdes mit einer Rundbürste, das Bürsten eines Schweins mit einer Babybürste oder das Styling einer Kuh mit einem Haartrockner – lächerlich gemacht und zu Objekten degradiert. Dadurch werde die Eigenständigkeit der Tiere negiert und ihre Würde klar verletzt. «Es ist inakzeptabel, Tiere so darzustellen, als wären sie beliebig gestaltbare Puppen», wird Sennhauser in der Mitteilung zitiert.
BEA widerspricht Darstellung
Die BEA weist die Darstellung von TIF entschieden zurück. Das Sujet wurde gemäss Messeleiter Reto Gertsch «mit viel Sorgfalt und Respekt gegenüber dem Tierwohl» gestaltet. «Ziel der Darstellung war es, mit einem augenzwinkernden, positiven Bild Aufmerksamkeit für die Vielfalt der BEA zu wecken», sagt er gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Den Kühen gefällt es an der BEA.
Reto Blunier
Es habe nie die Absicht bestanden, die Tiere zu erniedrigen oder lächerlich zu machen. Das Wohlergehen der Tiere stehe für die BEA an erster Stelle. «In der Vorbereitung und Durchführung der Messe stehen wir seit Jahren in engem Austausch mit dem Kantonalen Veterinäramt, dem Kantonstierarzt sowie dem Schweizer Tierschutz (STS)», macht Gertsch klar. Jeden Morgen um 6 Uhr mache ein Tierarzt einen Rundgang durch die Stallungen und überzeuge sich vom Zustand der Tiere. Zeige ein Tier Anzeichen von Stress oder Krankheit, werde sofort reagiert.
Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist eine neutrale, unabhängige Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle, wie sie auf ihrer Website schreibt. Sie kann keine staatlich durchsetzbaren Urteile aussprechen, erlässt aber Empfehlungen für die Kommunikationsbranche. Die diesjährige BEA öffnet übermorgen ihre Tore.
Über Tier im Fokus
Tier im Fokus (TIF) ist eine Schweizer Tierrechtsorganisation. Sie deckt nach eigenen Angaben Missstände in der Schweizer Massentierhaltung auf und fördert die vegane Lebensweise.

